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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat mit der Vorlage 15/178 die Aufstellung eines Mietspiegels und der regelmäßigen Fortschreibung für die Stadt Hildesheim beschlossen. Durch das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) sind nunmehr Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Mietspiegels 2018 wurden umfangreiche Daten erhoben – 2018 ergab sich eine Änderung des Betrachtungszeitraums, dieser wurde von vier auf sechs Jahre erhöht. So flossen in die Auswertungen zur Fortschreibung des Mietspiegels Daten zwischen dem 1. Juli 2014 bis 1. Juli 2020 ein. Im Vergleich zum Mietspiegel 2018 konnten demnach Daten aus zwei zusätzlichen Jahren abgefragt werden.
Die Datenbereitstellung wurde durch die Hildesheimer Wohnungswirtschaftsunternehmen sowie dem Mieterverein Hildesheim und Umgebung e.V. sowie dem Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e.V. durch die Befragung ihrer jeweiligen Mitglieder wesentlich unterstützt. Ebenfalls haben sich zahlreiche Hildesheimerinnen und Hildesheimer beteiligt.
Die Datenverarbeitung und der daraus resultierende Entwurf des Mietspiegels 2020 wurde erneut durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Außenstelle Hildesheim, erstellt.
Die Ergebnisse des Mietspiegels wurden in einem Fachaustausch Wohnen am 29.06.2021 vorgestellt und erörtert. Die in der Diskussion erarbeiteten ergänzenden Hinweise wurden in die aktuelle Fassung des Mietspiegels aufgenommen.
Insgesamt gab es eine durchschnittliche Mietpreissteigerung um ca. 6 % im Vergleich zu den Mietdaten aus dem Mietspiegel 2018. Außerdem wurde für die Fortschreibung des Mietspiegels die Grundlage für die Festlegung der Wohnlagen modifiziert. Im vorliegenden Mietspiegel werden die drei Wohnlagen anhand von Kriterien beschrieben. Dementsprechend wird stärker auf die Mikrowohnlage der Immobilien eingegangen. Mit der Modifizierung besteht nun die Möglichkeit, die Wohnlage individueller und detaillierter zu bestimmen.
Die nächste Fortschreibung des Mietspiegels für Hildesheim erfolgt im Jahr 2023.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim stimmt dem Mietspiegel Hildesheim 2020 zu. Der Mietspiegel wird im Anschluss veröffentlicht.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Mietspiegel Hildesheim 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Mietspiegel Hildesheim 2020 (15610 KB) |