Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 21/242  

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Rosenhang II"; hier: erneuter Feststellungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:13 Fachbereich Recht
Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung  
Entwurf der Begründung  
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplanverfahren HO 317  
Abwägung zu den Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung  
Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung  
Abwägung zu den Stellungnahmen Behördenbeteiligung  
Stellungnahmen Behördenbeteiligung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan HO 309 „Am Rosenhang“ wurden die Grundlagen zur Entwicklung eines Wohngebiets im Bereich zwischen der Goslarschen Landstraße und dem Ameos-Klinikum geschaffen. Dieses Wohngebiet soll durch einen Investor mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern Richtung Osten erweitert werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans wurde zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren HO 317 „Am Rosenhang II“ am 08.06.2016 gefasst. Im September 2019 ist für die Flächennutzungsplanänderung auch bereits ein Feststellungsbeschluss gefasst worden. Der Feststellungsbeschluss ist ohne Aufführung der eingegangenen Stellungnahmen in Form von Abwägungstabellen mit den zugehörigen Beschlussvorschlägen seitens der Verwaltung erfolgt. Zudem waren Nachbesserungen in der Abwägungsentscheidung erforderlich. Um ein genehmigungsfähiges Flächennutzungsplanverfahren beim ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (arl) vorlegen zu können, ist die Fassung eines erneuten Feststellungsbeschlusses notwendig.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die vom 20.06.2016 bis 18.07.2016 stattgefunden hat, wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 21.06.2016 bis zum 20.07.2016 parallel zur frühzeitigen Beteiligung für das Bebauungsplanverfahren HO 317 „Am Rosenhang II“ durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind teilweise für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden, teilweise jedoch auch nur für eines der beiden Verfahren. Grundsätzliche Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 28.05.2019 bis 27.06.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden aus der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20.05.2017 bis zum 21.06.2017 durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden überwiegend, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Eine Ausnahme bildet die allgemeine Feststellung und grundsätzliche Anregung zur Bevorzugung von aktivem Schallschutz aus der Stellungnahme des Landkreises Hildesheim „Gesundheitsamt. Die Stellungnahme ist im Rahmen der Abwägung (siehe Begründung sowie die beigefügte Abwägungstabelle) thematisiert worden und soll, was eine grundsätzliche Bevorzugung von aktiven Schallschutzmaßnahmen für die Außenwohnbereiche anbetrifft, in diesem Fall insbesondere aufgrund der mangelnden Wirksamkeit, die der Entfernung zu den Emissionsquellen geschuldet ist, sowie dem dadurch entstehenden unangemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, in der vorgetragenen Grundsätzlichkeit verworfen werden.

 

Als demographische Auswirkung kann von dieser Bauleitplanung eine Stabilisierung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in Hildesheim erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken.

 

Der (ursprüngliche) Feststellungsbeschluss erfolgte am 23.09.2019. Im Vergleich hierzu werden nun die Abwägungstabellen zu den in den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beigefügt, die sämtliche eingegangenen Stellungnahmen enthalten sowie die Stellungnahme der Verwaltung und jeweils einen Beschlussvorschlag.  Zudem wurde die Begründung zu dem Thema Immissionen (Schallschutz) zur Klarstellung redaktionell ergänzt.

 

Als nächster Verfahrensschritt folgt nun der erneute Feststellungsbeschluss.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden Abwägungen zu den Stellungnahmensofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder die geäußerten Anregungen werden verworfen.

 

Die erneute Feststellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen. Die aktuelle Fassung der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

- Entwurf der Begründung

- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplanverfahren HO 317

- Abwägung zu den Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung

- Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung

- Abwägung zu den Stellungnahmen Behördenbeteiligung

- Stellungnahmen Behördenbeteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (452 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung (200 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplanverfahren HO 317 (2025 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Abwägung zu den Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung (99 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung (4346 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Abwägung zu den Stellungnahmen Behördenbeteiligung (93 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Stellungnahmen Behördenbeteiligung (6100 KB)      
Seitenanfang