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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.10.2020 (öffentlicher Teil) | SI/086/19 | |||||
Ö 5 | Haushalt 2021/2022 | ||||||
Ö 6 | 5. Änderung der Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung) | 20/361 | |||||
Ö 7 | 4. Änderungssatzung zur Friedhofgebührensatzung | 20/380 | |||||
Ö 8 | 2. Änderungssatzung für die städtischen Friedhöfe in Hildesheim (Friedhofssatzung) | 20/369 | |||||
Ö 9 | Kommunalwahl 2021 Einteilung der Stadt in Wahlbereiche | 20/391 | |||||
Ö 10 | Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung der Stadt zur Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe | 20/230 | |||||
Ö 11 | Aktualisierung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim - Änderung des Rettungsmittelplanes ab dem 01.01.2021 | 20/375 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Ergänzung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim ab dem 01.01.2019 wird beibehalten. Der Verlängerung der Gültigkeit für den gemeinsamen Rettungsdienstbereich Stadt und Landkreis Hildesheim wird bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens bis zum 30.09.2021 (Anlage 2a) wird zugestimmt.
Die befristeten Vorhalteerhöhungen aus 2019 (Anlage 2a des gemeinsamen Bedarfsplanes) sind in vergaberechtskonformer Weise zu vergeben und bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens jedoch bis zum 30.09.2021 zu befristen.
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30.11.2020 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Ergänzung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim ab dem 01.01.2019 wird beibehalten. Der Verlängerung der Gültigkeit für den gemeinsamen Rettungsdienstbereich Stadt und Landkreis Hildesheim wird bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens bis zum 30.09.2021 (Anlage 2a) wird zugestimmt.
Die befristeten Vorhalteerhöhungen aus 2019 (Anlage 2a des gemeinsamen Bedarfsplanes) sind in vergaberechtskonformer Weise zu vergeben und bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens jedoch bis zum 30.09.2021 zu befristen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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14.12.2020 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 12 | 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim | 20/378 | |||||
Ö 13 | 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Hildesheim sowie Beschluss einer Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Hildesheim | 20/385 | |||||
Ö 14 | Beschluss über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts; hier: Vorkaufsrechtssatzung | 20/401 | |||||
Ö 15 | Organisationsveränderungen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen der Feuerwehr | ||||||
Ö 17 | Mitteilungen | ||||||
Ö 18 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 19 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.10.2020 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 20 | Personalie | ||||||
N 21 | Personalie | ||||||
N 22 | Personalie | ||||||
N 23 | Mitteilungen | ||||||
N 24 | Anfragen und Anregungen | ||||||