Stadt Hildesheim

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Auszug - 5. Änderung der Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung)  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
20/361 5. Änderung der Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Härtel, Klaus
Federführend:33.2 Ordnung und Gewerbe Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jebrini stellt die Vorlage vor.

 

Herr Geister fragt, ob der Beschluss des Bundesfinanzhofes zum 01.01.2021 gilt oder ob es eine Rückwirkung gebe. Frau Jebrini sagt, dass die Antwort dem Ausschuss nachgereicht werde, sie gehe allerdings davon aus, dass eine Rückwirkung explizit aufgeführt worden wäre. Auf Frage von Frau Dr. Weber, ob bei einer Rückwirkung eine Änderung der Vorlage möglich sei, teilt sie mit, dass die Satzung als Rechtsgrundlage diene und mit der Verabschiedung zum 01.01.2021 Gültigkeit besitze. Sie gehe nicht von einer Rückwirkungs aus.

 

Herr Paasch fragt an, seit wann die geänderte Auffassung des Bundesfinanzhofs existiert i und wann die Verwaltung über die Änderung Kenntnis erlangt habe. Frau Jebrini sagt eine Beantwortung der Frage zu.

 

 


Beschluss:

 

Der 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung) vom 20.12.1993 wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

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