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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: KreisSportBund Hildesheim e.V
Ort: 31137 Hildesheim, Jahnstraße 52

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.10.2020 (öffentlicher Teil)  
SI/078/19  
     
   
Ö 5  
Enthält Anlagen
Erster Erfahrungsbericht Stadtordnungsdienst - Stadtstreife -      
Ö 6  
Interkommunale Zusammenarbeit: Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Waffengesetz (WaffG) und Sprengstoffgesetz (SprenG)
Enthält Anlagen
20/326  
Ö 7  
Haushalt 2021/22      
Ö 8  
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
20/312  
Ö 9  
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
20/313  
Ö 10  
Städtebauförderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" - Stadtteilsportplatz Nordstadt - Anpassung des Förderantrags  
Enthält Anlagen
20/331  
Ö 11  
Übergang des Welcome Centers Region Hildesheim zur Stadt Hildesheim  
20/348  
Ö 12  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH; hier: Wirtschaftsplan 2021 und Prüfung Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
20/301  
Ö 13  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH; hier: Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021  
Enthält Anlagen
20/302  
Ö 14  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH; hier: Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021  
Enthält Anlagen
20/303  
Ö 15  
Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld, hier: Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020  
Enthält Anlagen
20/329  
Ö 16  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2018 und 2019  
20/319  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2018 und 2019 zu.

 

2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass

   

a)      im Berichtsjahr 2018 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2018 in Höhe von 42.123,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2018 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2019 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2019 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 15.10.2019 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2018 keine Überkompensation erhalten hat.

 

b)      im Berichtsjahr 2019 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2019 in Höhe von 92.413,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2019 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2020 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2020 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wird.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 wird zudem festgestellt, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2019 keine Überkompensation erhalten hat.

 

   
    04.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2018 und 2019 zu.

 

2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass

   

a) im Berichtsjahr 2018 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2018 in Höhe von 42.123,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2018 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2019 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2019 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 15.10.2019 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2018 keine Überkompensation erhalten hat.

 

b) im Berichtsjahr 2019 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2019 in Höhe von 92.413,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2019 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2020 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2020 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wird.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 wird zudem festgestellt, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2019 keine Überkompensation erhalten hat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig (Herr Wodsack und Frau Dr. Weber haben an der Abstimmung nicht teilgenommen)

   
    16.11.2020 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2018 und 2019 zu.

 

2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass

   

a) im Berichtsjahr 2018 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2018 in Höhe von 42.123,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2018 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2019 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2019 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 15.10.2019 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2018 keine Überkompensation erhalten hat.

 

b) im Berichtsjahr 2019 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2019 in Höhe von 92.413,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2019 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2020 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2020 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wird.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 wird zudem festgestellt, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2019 keine Überkompensation erhalten hat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit zwei Enthaltungen beschlossen

   
    16.11.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 7 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 17  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH hier: Jahresabschluss 2019  
Enthält Anlagen
20/233  
Ö 17.1  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier Jahresabschluss 2019 - Ergänzung  
Enthält Anlagen
20/337  
Ö 18  
Beihilfebericht der Geschäftsführung für die Betrauung der Hildesheim Marketing GmbH mit der Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen  
Enthält Anlagen
20/345  
Ö 19  
Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi); hier: Jahresabschluss 2019  
Enthält Anlagen
20/306  
Ö 20  
2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
20/314  
Ö 21  
Sanierung der Sporthalle der Robert-Bosch-Gesamtschule - Teilnahme am Förderprogramm des Bundes  
Enthält Anlagen
20/347  
Ö 22  
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim
Enthält Anlagen
20/321  
Ö 23  
Mitteilungen      
Ö 24  
Anfragen und Anregungen      
N 25     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.10.2020 (vertraulicher Teil)      
N 26     Sachstandsaustausch mit dem Rechnungsprüfungsamt      
N 27     Verkauf eines Grundstücks      
N 28     Verkauf einer Teilfläche      
N 29     Verkauf einer Teilfläche      
N 30     Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen; hier: Bestellung einer Geschäftsführung für die Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH und Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH      
N 31     Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt      
N 32     Mitteilungen      
N 33     Anfragen und Anregungen      
               

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