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Vorlage - 20/301  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH;
hier: Wirtschaftsplan 2021 und Prüfung Jahresabschluss 2020

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Hartmann, Lukas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
04.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH beabsichtigt, demnächst eine Gesellschafterversammlung u.a. mit folgender Tagesordnung durchzuführen:

 

- Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch das RPA der Stadt Hildesheim

- Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2021

 

Prüfung Jahresabschluss 2020

  

Aufgrund der Geringfügigkeit des Prüfungsaufwandes und aus ökonomischen Gesichts­punkten soll die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 durch das RPA der Stadt Hildesheim erfolgen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 der Prüfung durch das RPA zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

„Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschaftern, die Bestellung des Abschlussprüfers durch das RPA der Stadt Hildesheim für das Geschäftsjahr 2020. 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der kommenden Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft mbH zu beschließen, den Jahresabschluss 2020 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim gem. § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages prüfen zu lassen.“

 

Wirtschaftsplan 2021

 

Gem. § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bedarf der von der Geschäftsführung vorzu­legende Wirtschaftsplan dem Beschluss der Gesell­schafterversammlung. Der Wirtschaftsplan 2021 weist dabei folgende wesentliche Ergebnisse aus:

 

 

 2020 (in Euro)

 2021 (in Euro)

Erträge gesamt

0

0

 

 

 

Aufwendungen gesamt

384.000

487.000

Personalkosten

231.000

231.000

Sparkasse

120.000

120.000

Stadt Hildesheim

111.000

111.000

Davon sonstige betriebliche Aufwendungen

56.000

97.000

Davon Zinsaufwendungen

97.000

159.000

 

 

 

Ergebnis Gewinn- und Verlustrechnung

- 384.000

- 487.000

 

 

 

Einlagen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft

275.000

0

 

  1. Erfolgsplanung

 

  1. Erträge

 

Die Gesellschaft wird ihre Erträge aus den Grundstücksverkäufen sowie Fördermitteln generieren. Dementsprechend werden im Jahr 2021 noch keine Erträge generiert.

 

  1. Aufwendungen

 

Die Aufwendungen der Gesellschaft für Personal entstehen jährlich mit pauschalierten Beträgen. Die Erstattung der Personalaufwendungen werden in den Jahren 2027 ff. geplant und mit Erträgen aus der Grundstücksvermarktung nach dem Verkauf der Gewerbeflächen angesetzt.

 

Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen wie folgt angesetzt: Gesellschaftskosten 30.000 Euro (u.a. JA, Versicherungen, Beiträge), für den laufenden Betrieb der Gesellschaft 27.000 Euro (u.a. GrdSt., Pfandentl.), für die Beratung der Verkäufer der Grundstücke 25.000 Euro und Wartegeld für Verkäufer in Höhe von 15.000 Euro

 

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 159.000 Euro entstehen aufgrund der Grunderwerbstätigkeiten, da diese kreditfinanziert abgewickelt werden.

 

  1. Jahresergebnis

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird mit einem Verlust von 487.000 Euro geplant.

 

 

  1. Stellenplan

 

Im Rahmen der Gesellschaft werden für 2021 zwei Geschäftsführungen, zwei Prokuristen (jeweils mit Stellenanteilen in Höhe von 50 %) sowie eine Tiefbauingenieurin mit 5 % und eine Projektassistentin mit 50 % geplant.

  1. Investitionsplanung

 

Die Gesellschaft wird mit Ausnahme des Grunderwerbs keine Investitionen tätigen.

Für das Jahr 2021 sind Grundstücksankäufe in Höhe von 5,69 Mio. Euro geplant.

 

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 dem Wirtschaftsplan 2021 zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

„Die Gesellschafter werden gebeten, dem vorliegenden Wirtschaftsplan der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.“

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversamm­lung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH,

 

-  der Prüfung des Jahresabschlusses durch das RPA der Stadt Hildesheim und

-  der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2021

 

zuzustimmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Wirtschaftsplan 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wirtschaftsplan 2021 (10 KB)      
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