|
|
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld hat in der nächsten Sitzung u.a. über den Tagesordnungspunkt Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020 zu entscheiden.
Die Notwendigkeit für den Erlass dieser I. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020 besteht im Wesentlichen darin, dass durch Umsetzung und Einhaltung der aktuellen Rahmenhygienepläne – Corona teilweise die eingeplanten Ansätze nicht ausreichen werden.
Des Weiteren wurde der Ansatz für die Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 durch einen Architekten für einen Neubau von Haus IV bei der ursprünglichen Planung für das Jahr 2020 im Vermögensplan nicht berücksichtigt bzw. nicht veranschlagt.
Details werden in der Anlage 1 im Vorbericht erläutert.
Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld behandelt in seiner Sitzung am 28.10.2020 den o.g. Punkt für die Verbandsversammlung.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020 wird mit einem Volumen in Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 10.362.300,- € im Erfolgsplan und in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.658.000,- € im Vermögensplan beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Anlage 1 – Nachtragshaushaltssatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 - Nachtragshaushaltssatzung (2081 KB) |