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Auszug - Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2018 und 2019   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: KreisSportBund Hildesheim e.V
Ort: 31137 Hildesheim, Jahnstraße 52
20/319 Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH;
hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2018 und 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kreutzkam, Svenja
Federführend:Dezernat A Bearbeiter/-in: Hartmann, Lukas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2018 und 2019 zu.

 

2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass

   

a) im Berichtsjahr 2018 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2018 in Höhe von 42.123,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2018 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2019 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2019 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 15.10.2019 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2018 keine Überkompensation erhalten hat.

 

b) im Berichtsjahr 2019 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2019 in Höhe von 92.413,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2019 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2020 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2020 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wird.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 wird zudem festgestellt, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2019 keine Überkompensation erhalten hat.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig (Herr Wodsack und Frau Dr. Weber haben an der Abstimmung nicht teilgenommen)

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