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Auszug - Städtebauförderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" - Stadtteilsportplatz Nordstadt - Anpassung des Förderantrags   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: KreisSportBund Hildesheim e.V
Ort: 31137 Hildesheim, Jahnstraße 52
20/331 Städtebauförderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" - Stadtteilsportplatz Nordstadt - Anpassung des Förderantrags
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Köster, Marco
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wodsack bitte Herrn Behnel über die Vorlage und den reduzierten Förderbetrag zu referieren. Herr Behnel stellt die Vorlage vor und informiert den Ausschuss darüber, dass die Verwaltung nach wie vor an dem Projekt festhalte. Die Zusatzfinanzierung werde über die Änderungsliste zum Haushalt 2021 eingestellt. Die momentanen Förderprogramme besäßen enge Fristen, die Förderbedingungen seien teilweise nicht definiert. Herr Kriegel gibt zu bedenken, dass Förderprogramme immer einen Eigenanteil vorweisen, irgendwann rechne sich das Ganze nicht mehr. Herr Behnel argumentiert, dass der Eigenanteil durch den zukunftsvertrag sehr gering sei. Ohne Förderprogramme seien solche Maßnahmen nicht umsetzbar. 

 

Herr Münter fragt, wie das Vorhaben gegenfinanziert werde. Herr Behnel informiert, dass es eine zusätzliche Fördermaßnahme bei der RBG gebe, dieses gleiche sich aus. Frau Dr. Weber äußert, dass genau geprüft werden müsse, was gefördert werde, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Eine nachträgliche Änderung nach der Entscheidungsfindung dürfe nicht passieren. Herr Behnel sagt, dass es eine Stelle gebe, die sich mit den Förderrichtlinien beschäftige. Die Rahmenbedingungen seine nicht klar gewesen, ein Risiko bei diesem Vorhaben sei vorhanden gewesen.

 

Herr Lenz äußert, dass im Auge behalten werden müsse, was alles angeschoben worden sei, damit man nicht den Überblick verliere. Herr Störmer ergänzt, dass er sich nicht daran erinnern könne, dass bei dieser Förderung auf ein Risiko hingewiesen worden sei. Herr Wodsack wünscht sich einen Vergleich zwischen "alter Förderung" und "neuer Förderung".

 

Herr Becker klärt darüber auf, dass es sich bei der Förderausschreibung um ein Rundschreiben gehandelt habe, bei dem die Fristen sehr eng gesteckt waren. Eine ausgiebige Prüfung sei aufgrund der Vorgabe nicht möglich gewesen, da die Bedingungen teilweise nicht vorhanden gewesen seien.

 

Herr Wodsack betont, dass es nicht um Kritik handele, sondern es gehe um die Sache an sich. Bei der Finanzierung müsse eine Kontrollinstanz geben, die auf die Finanzierungen im Förderbereich achte.

 


Beschluss:

 

1. Die Stadt Hildesheim hält an dem am 11.09.2020 eingereichten Förderantrag zum Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" fest.

2. Die Stadt Hildesheim bringt den für das Projekt „Stadtteilsportplatz Nordstadt" notwendigen Eigenanteil i. H. v. 476.920,- € auf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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