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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 4 | Haushalt 2011 - Dezernat A (Fortsetzung) | ||||||
Ö 5 | Stellenplan 2011 | 10/325 | |||||
Ö 5.1 | Stellenplan 2011 / 1. Ergänzung | 10/325-1 | |||||
Ö 6 | Stellenplan 2011 Beantragung einer Stelle im Fachbereich 20 "SB Betriebliche Steuerpolitik" | 10/424 | |||||
Ö 6.1 | Stellenplan 2011 Beantragung einer Stelle im Fachbereich 20 "SB Betriebliche Steuerpolitik" | 10/424-1 | |||||
Ö 7 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hildesheim GmbH | 10/385 | |||||
Ö 8 | Fußgängertunnel in der Robert-Bosch-Straße (Landesstraße 460) | 10/394 | |||||
Ö 9 | Einrichtung von weiteren Offenen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Hildesheim (Ergänzung) | 10/277-1 | |||||
Ö 10 | Betriebsführungsvertrag Stadtmuseum - Ergänzung § 16 "Öffnungszeiten und Eintrittspreise" | 10/458 | |||||
Ö 11 | Bericht über die Beteiligungen der Stadt Hildesheim zum 30.09.2010 | 10/445 | |||||
Ö 12 | Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim | 10/404 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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10.11.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 6 - zurückgestellt | |||||||
Die Sitzungsvorlage soll in der Dezernentenrunde vom 11.11.2010 abschließend beraten werden. Sie wird in der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.11.2010 behandelt. |
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23.11.2010 - Jugendhilfe- und Sozialausschuss | |||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Beschlussvorschlag:
1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.
4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand. Die Fachausschüsse werden anlog ihrer Aufgaben regelmäßig informiert.
5. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig geändert beschlossen
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24.11.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 7 - zurückgestellt | |||||||
Die Vorlage wird als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen. Es wird ein Beschluss zum 08.12.2010 angestrebt, in dem der Vorbehalt modifiziert wird.
Beschluss: Beschlussvorschlag:
1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.
4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.
5. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.
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29.11.2010 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 8 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss:
1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.
4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.
5. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort. Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen. |
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30.11.2010 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport | |||||||
Ö 8 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss: Die Vorlage wird als beraten in die Fraktionen verwiesen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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08.12.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben und eine wirtschaftliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben in effizienterer Struktur) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.
4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen - soweit betroffen- monatlich über den Sachstand.
5. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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13.12.2010 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben und eine wirtschaftliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben in effizenterer Struktur) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.
4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen - soweit betroffen - monatlich über den Sachstand.
5. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 12.1 | Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim - Übergangsvereinbarung ab dem 01.07.2011 | 10/404-1 | |||||
Ö 13 | Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltplans 2011 | 10/450 | |||||
Ö 14 | Haushaltssicherungskonzept 2011 | 10/444 | |||||
Ö 14.1 | Haushaltssicherungskonzept 2011 | 10/444-1 | |||||
Ö 15 | Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 13 NFAG Hier: Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim und dem Land Niedersachsen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung im Bewilligungsverfahren 2010 | 10/456 | |||||
Ö 16 | Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen - Projektauftrag und Besetzung des Lenkungsausschusses | 10/455 | |||||
Ö 17 | Überplanmäßige Ausgabe Unterabschnitt 16000 | 10/464 | |||||
Ö 18 | Mitteilungen | ||||||
Ö 19 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 24 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 25 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 26 | (nichtöffentlich) | ||||||