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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Haushalt 2011 - Dezernat A (Fortsetzung)      
Ö 5  
Stellenplan 2011  
Enthält Anlagen
10/325  
Ö 5.1  
Stellenplan 2011 / 1. Ergänzung  
10/325-1  
Ö 6  
Stellenplan 2011 Beantragung einer Stelle im Fachbereich 20 "SB Betriebliche Steuerpolitik"
Enthält Anlagen
10/424  
Ö 6.1  
Stellenplan 2011 Beantragung einer Stelle im Fachbereich 20 "SB Betriebliche Steuerpolitik"  
Enthält Anlagen
10/424-1  
Ö 7  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hildesheim GmbH  
Enthält Anlagen
10/385  
Ö 8  
Fußgängertunnel in der Robert-Bosch-Straße (Landesstraße 460)  
Enthält Anlagen
10/394  
Ö 9  
Einrichtung von weiteren Offenen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Hildesheim (Ergänzung)  
Enthält Anlagen
10/277-1  
Ö 10  
Betriebsführungsvertrag Stadtmuseum - Ergänzung § 16 "Öffnungszeiten und Eintrittspreise"  
Enthält Anlagen
10/458  
Ö 11  
Bericht über die Beteiligungen der Stadt Hildesheim zum 30.09.2010  
Enthält Anlagen
10/445  
Ö 12  
Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim
10/404  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

  1. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

  1. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.

 

  1. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages – spätestens bis zum 30.06.2011 – gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

   
    10.11.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 6 - zurückgestellt
   

Die Sitzungsvorlage soll in der Dezernentenrunde vom 11.11.2010 abschließend beraten werden. Sie wird in der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.11.2010 behandelt.

   
    23.11.2010 - Jugendhilfe- und Sozialausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand. Die Fachausschüsse werden anlog ihrer Aufgaben regelmäßig informiert.

 

5.              Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig geändert beschlossen

 

 

   
    24.11.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - zurückgestellt
   

 

Die Vorlage wird als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen. Es wird ein Beschluss zum 08.12.2010 angestrebt, in dem der Vorbehalt modifiziert wird.

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.

 

5.              Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

 

   
    29.11.2010 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.

 

5.              r den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

   
    30.11.2010 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Vorlage wird als beraten in die Fraktionen verwiesen. 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    08.12.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben und eine wirtschaftliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben in effizienterer Struktur) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen - soweit betroffen- monatlich über den Sachstand.

 

5.              Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben und eine wirtschaftliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben in effizenterer Struktur) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen - soweit betroffen - monatlich über den Sachstand.

 

5.              Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 12.1  
Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim - Übergangsvereinbarung ab dem 01.07.2011  
Enthält Anlagen
10/404-1  
Ö 13  
Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltplans 2011  
Enthält Anlagen
10/450  
Ö 14  
Haushaltssicherungskonzept 2011  
Enthält Anlagen
10/444  
Ö 14.1  
Haushaltssicherungskonzept 2011  
Enthält Anlagen
10/444-1  
Ö 15  
Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 13 NFAG Hier: Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim und dem Land Niedersachsen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung im Bewilligungsverfahren 2010  
Enthält Anlagen
10/456  
Ö 16  
Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen - Projektauftrag und Besetzung des Lenkungsausschusses  
Enthält Anlagen
10/455  
Ö 17  
Überplanmäßige Ausgabe Unterabschnitt 16000  
10/464  
Ö 18  
Mitteilungen      
Ö 19  
Anfragen und Anregungen      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
               

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