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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hat am 05.03.2010 beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport einen Antrag auf Bedarfszuweisungen gemäß § 13 NFAG wegen einer außergewöhnlichen Lage gestellt.
Das Land Niedersachsen hat der Stadt Hildesheim daraufhin für das Haushaltsjahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. € in Aussicht gestellt, deren Auszahlung nach Abschluss der u.g. Zielvereinbarung im nächsten Jahr erfolgen würde.
Bedingung für die Gewährung dieser Bedarfszuweisung ist allerdings der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen, in der sich die Stadt Hildesheim verpflichtet, durch weitere eigene konkrete Konsolidierungsmaßnahmen eine nachhaltig und dauerhaft wirkende zusätzliche Entlastung ihres Ergebnishaushalts (im Haushaltsjahr 2011) i.H.v. insgesamt 2,5 Millionen € zu gewährleisten.
Das Land Niedersachsen hat im Vorfeld, wie auch bereits in der Haushaltsgenehmigung für 2010, darauf hingewiesen, dass die Stadt Hildesheim dringend in der Plicht ist, weitere Einnahme- / Ertragsverbesserungen zu realisieren und dementsprechende Konsolidierungsmaßnahmen nachzuweisen.
Personelle Auswirkungen sind möglich, können derzeit aber nicht konkretisiert werden. Sie müssen zu gegebener Zeit im Einzelfall spezifiziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim und dem Land Niedersachsen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Zielvereinbarung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Zielvereinbarung 2010 (13 KB) |