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Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 10/404 sieht u.a. vor, dass der Einkreisungsvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim (inhaltlich gleichlautend auch vom Landkreis Hildesheim) für beendet erklärt wird.
Für den Fall, dass es bis zum 30.06.2011
- entweder nicht zum Inkrafttreten einer für beide Seiten akzeptablen Neuregelung kommt oder
- eine Neureglung nicht zustande kommt und der Landkreis zum 01.07.2011 organisatorisch noch nicht in der Lage ist, die Aufgabenträgerschaft voll umfänglich wahrzunehmen
soll eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen werden, die die Aufgabenwahrnehmung wie auch die finanzielle Abgeltung bis zu einer endgültigen Regelung sicherstellt.
Die Vereinbarung ist auf Empfehlung des Lenkungsausschusses „Zukunftsvertrag“ in Abstimmung zwischen Stadt- und Kreisverwaltung formuliert worden und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die dieser Vorlage beigefügte Übergangsvereinbarung abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: 1) Übergangsvereinbarung zischen Stadt und Landkreis Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übergangsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim (8 KB) |
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