Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/464  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe Unterabschnitt 16000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Beelte, Martin
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Hufeland, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.12.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Seit dem 1.1.1998 erfolgt aufgrund entsprechender Verträge über die Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Landkreis Hildesheim die Rechnungslegung von Einsätzen des Rettungsdienstes nur durch die Stadt Hildesheim. Die Einnahmen und Ausgaben für den Budgetanteil des Landkreises Hildesheim und der Swing werden im Verwahr- bzw Vorschusskonto gebucht. Die Zahlungen für den Stadtbereich werden vollständig im Unterabschnitt 16000 dargestellt.

 

In den Haushaltsjahren 2007 bis 2009 wurden vorhandene Defizite aus den Vorjahren vollständig ausgeglichen.

 

Im Rahmen der Einführung des NKR zum 01.01.2011 ist das Vorschuss- und Verwahrkonto auf + - 0,-- aufzulösen. Da keine Buchungen nach dem 31.12.2010 mehr vorgenommen werden können, ist das Konto mit Stand vom 31.12.2010 aufzulösen.

 

Auf dem Vorschuss- und Verwahrkonto verblieb ein Defizit von rd. 1,6 Mio. ; dies entspricht einem Swing von 6 Wochen (verzögerte Abrechnung bzw. Zahlungseingang).

 

Nach jetziger Berechnung wird das Konto zum 31.12.2010 einen Minusbestand von maximal 2,1 Mio. aufweisen. Diese ergeben sich aus den 1,6 Mio. plus 0,5 Mio. Einnahmen aus 2010, die wegen des Kassenschlusses am 23.12.2010 nicht mehr in 2010 gebucht werden können.

 

Da keine entsprechenden Mittel zum Ausgleich des Vorschuss/Verwahrkontos im Haushalt vorhanden sind, müssen die entsprechenden Mittel über eine überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden.

 

Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle 1.16000.678000 in Höhe von 2.100.000 EUR erforderlich.

 

Nach Angabe von FB 20 ist eine Deckung aus Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern vorhanden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.100.000 EUR in der Haushaltsstelle 1.16000.678000. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

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