Stadt Hildesheim

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Auszug - Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
10/404 Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ossenkop, Carsten
Federführend:20.1 Rechnungswesen Beteiligt:11.1 Personal
Bearbeiter/-in: Ossenkop, Carsten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wodsack stellte die Vorlage vor. Frau Kuhne ergänzte seine Ausführungen.

Der Beschlussvorschlag wurde wie nachstehend (fett gedruckt) auf Wunsch des Ausschusses ergänzt:


Beschluss:

1.              Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

2.              Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

3.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung  spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben und eine wirtschaftliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben in effizienterer Struktur) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

4.              Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen - soweit betroffen- monatlich über den Sachstand.

 

5.              Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages - spätestens bis zum 30.06.2011 - gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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