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Vorlage - 10/394  

Betreff: Fußgängertunnel in der Robert-Bosch-Straße (Landesstraße 460)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:66.1 Straßenbau und Verkehrstechnik Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Michael  13 Rechtsamt
   Dezernat B
   20 Fachbereich Finanzen
   63.2 Verkehr/Sondernutzung/Stadtordnungsdienst
   15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
23.03.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode Information
01.12.2010 
Sitzung des Ortsrates Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
08.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2 Uebersichtsluftbild  
Anlage 3_Wirtschaftlichkeitsberechnung  
Anlage 4_Folgekostenabschätzung  
Anlage 5_Verkehrszaehlung Tunnel_28.10.2010  

Sachverhalt:

Der Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Fußgängertunnel in der Verbindung zwischen Busparkplatz und Werksgelände befasst und sich hierbei entweder für eine ordnungsgemäße Unterhaltung oder für eine Schließung des Tunnels ausgesprochen (vgl. Sitzung des Ortsrates am 23.09.2009).

 

Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten reduzierten Mitarbeiterzahl bei den Bosch Werken sowie der veränderten Verkehrsmittelwahl hat die verkehrliche Bedeutung des Tunnels stark abgenommen. Er wird so gut wie nicht mehr genutzt. Die verbleibenden, mit dem Bus anreisenden Mitarbeiter der Bosch Werke nutzen überwiegend die Querungsmöglichkeit am südlichen Ende des Busparkplatzes unter Zuhilfenahme der vorhandenen Mittelinselpflasterung als Querungshilfe (s. Anlage 2: Übersichtsluftbild).

Darüber hinausgehende Fußgängersicherungsmaßnahmen werden an dieser Stelle angesichts der Verkehrsbelastung auf der Straße unter Bezugnahme auf die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie dem hierzu flankierenden Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 01.08.2002 für nicht erforderlich gehalten. Dieser Erlass empfiehlt einen Fußgängerüberweg bei entsprechend nachgewiesener Querungsfrequenz von mind. 50 bis 100 Fg/Stunde erst bei einer stündlichen Kraftfahrzeugbelastung von 300 bis 750 Kfz/Stunde.

Sowohl Kraftfahrzeugverkehrsbelastung als auch Fußgängerquerungen wurden im entsprechenden Streckenabschnitt der Robert-Bosch-Straße am 28.10.2010 im Zeitraum zwischen 5.00 Uhr bis 09.00 Uhr und zwischen 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr gezählt. Das Ergebnis ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Während des Gesamtzählzeitraumes von 8 Stunden haben insgesamt 174 Personen die Robert-Bosch-Straße gequert. Nur 6 (!!!) dieser Querenden haben den Tunnel genutzt. Das entspricht einer Quote von 3,5 %.

Die Spitzenquerungsbelastung lag mit 32 querenden Fußgängern/Stunde jeweils im Zeitraum zwischen 05.00 Uhr und 07.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr. Während dieser Spitzenquerungsbelastungen lag die Kraftfahrzeugbelastung auf der Robert-Bosch-Straße bei 171 bzw. 270 Kfz/h.

Die Einsatzgrenzen für Fußgängersicherungsmaßnahmen werden somit bei Weitem nicht erreicht.

 

Als Folge der fehlenden Nutzung des Fußgängertunnels resultieren fehlende soziale Kontrolle, Vandalismusschäden, Farbschmierereien, erhebliche Verschmutzungen (vgl. Anlage 1: Fotodokumentation).

 

Andererseits verursacht der Tunnel nach wie vor laufende und durch gestiegene Reinigungsbedürfnisse anwachsende Betriebsaufwendungen, die mit Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens unter Berücksichtigung der verbindlich vorgeschriebenen Abschreibungen im buchhalterischem Aufwand den Finanzhaushalt der Stadt stark belasten.

 

Dieser Aufwand ist wie folgt zu kalkulieren:

 

 

Unabhängig von dem aufgezeigten Regelaufwand bestehen angesichts des Alters der Anlage  Erneuerungs- und Investitionsbedürfnisse, beispielsweise an der undichten Überdachung/Einhausung der Tunnelabgänge.

 

Der dargestellte Regelaufwand in Höhe von rd. 11.350 EUR/Jahr summiert sich bezogen auf die Restnutzungsdauer von 51 Jahren und ohne Berücksichtigung der Kapitaldienstkosten auf rd. 580.000 EUR (Nullvariante).

Diesem enormen Finanzaufwand gegenüber stehen die mittlerweile fehlende Funktion der Anlage sowie der erhebliche städtebauliche Missstand.

 

Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung angestrebt, den Tunnel schnellstmöglich außer Betrieb zu nehmen, die Abgänge zunächst mit Gittern fest zu verschließen und möglichst zeitnah die Anlage komplett zurückzubauen, so dass auch eine Aufnahme in die Vermögensbewertung im Rahmen der „Erstinventur“ unterbleiben kann. Diese Variante ist gemäß der als Anlage 3 beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Dauer die mit Abstand wirtschaftlichste Lösung.

 

Das Verschließen der Tunnelabgänge mittels Gitter und Zugangstor für notwendige Wartungen und Inspektionen löst einen Aufwand in Höhe von rd. 2.000 € aus, der aus dem Aufwandshaushalt des Produktes 5430000 „bauliche und betriebliche Erhaltung Landesstraßen“, Produktkonto 4212000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ finanziert wird. Die Finanzierung des Tunnelrückbaues im Volumen von rd. 140.000 € ist ab 2012 zu finanzieren.

 


Anlage/n:

Anlage 1: Fotodokumentation

Anlage 2: Übersichtsluftbild

Anlage 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlage 4: Folgekostenabschätzung

Anlage 5: Ergebnis der Verkehrszählung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (2326 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Uebersichtsluftbild (101 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Wirtschaftlichkeitsberechnung (6 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Folgekostenabschätzung (20 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Verkehrszaehlung Tunnel_28.10.2010 (1281 KB)      
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