|
|
Sachverhalt:
I. Einrichtung und Streichungen von Stellen im Fachbereich Finanzen (FB 20)
Es wird eine Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in „Betriebliche Steuerpolitik“ der EntgeltGr. 11/ BesGr. A 12 eingerichtet (s. hierzu auch die gesonderte Vorlage-Nr. 10/424). Zur teilweisen Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten wird eine Stelle für eine/n Geschäftsbuchhalter/in der EntgeltGr. 6 gestrichen. Desweiteren wird eine Stelle für eine/n Stadtoberinspektor/in der BesGr. A 10 mit einem kw-Vermerk 31.12.2011 versehen.
II. Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienste (FB 37)
Im Bereich Feuerschutz wird eine Stelle der BesGr. A 8 für eine/n Oberbrandmeister/in eingerichtet. Nach dem Tod eines Mitarbeiters des Landkreises Hildesheim wird gemäß der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt vom 01.10.2007 das für die Aufgaben-erfüllung benötigte Personal zukünftig von der Stadt gestellt. Die entsprechend anfallenden Personalkosten werden vom Landkreis erstattet.
III. Einrichtung von Stellen im Fachbereich Zentrale Werkstätten (FB 38)
Im Bereich Bestattung werden aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.11.2010 (s. hierzu auch die gesonderte Vorlage-Nr. 10/106-1) neun Stellen der EntgeltGr. 4 bzw. 5 für Beschäftigte eingerichtet. Die konkrete Stellenbewertung erfolgt kurzfristig. Die Stelleneinrichtung erfolgt befristet für ein Jahr. Die Stellen sind daher mit einem kw-Vermerk 31.12.2011 versehen.
IV. Einrichtung, Anhebung und Umwandlung von Stellen im Fachbereich Jugend, Schule und Sport (FB 51)
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.11.2010 (s. hierzu auch die gesonderte Vorlage-Nr. 10/271) wird für den Bereich Tagespflege (Familienbüro) eine Stelle der EntgeltGr. S 11 für eine Sozialpädagogin/ einen Sozialpädagogen eingerichtet. Im Gegenzug für die Einrichtung dieser Stelle wird eine gleichwertige Stelle im Job-Center Hildesheim gestrichen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.09.2010 (s. hierzu auch die gesonderte Vorlage-Nr. 10/278) werden für den Bereich Kinderpflege eine Stelle der EntgeltGr. S 4 für eine/n Kinderpfleger/in und zwei Stellen der EntgeltGr. S 6 für Erzieher/innen eingerichtet. Eine dieser beiden Stellen ist nur mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen. In der städtischen Kita „Himmelsthürchen“ sind dauerhaft 15 Krippenplätze neu eingerichtet worden, so dass der Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte erforderlich ist.
Im Bereich Erziehungshilfen wird eine Stelle der BesGr. A 11 nach BesGr. A 12 für eine Stadtamtsrätin/einen Stadtamtsrat angehoben. Die Stelle wurde im Rahmen einer Organisationsveränderung neu bewertet.
Im Bereich Allg. Jugendverwaltung wird eine Stelle der BesGr. A 9 m.D. in eine Stelle der EntgeltGr. E 8 für eine/n Beschäftigten umgewandelt. Die Stelle wird dauerhaft von einer Beschäftigten wahrgenommen und ist daher umzuwandeln.
V. Anhebung, Abwertung und Streichung von Stellen im Fachbereich Gebäudemanagement (FB 65)
Im Bereich Hochbauverwaltung wurde im Rahmen des Organisationskonzeptes „Facility Management“ eine Stelle der EntgeltGr. 8 nach EntgeltGr. 10 für eine/n Ingenieur/in angehoben. Eine Stelle der EntgeltGr. 12 wurde nach EntgeltGr. 11 für eine/n Tech. Angestellte/n abgewertet für und eine Stelle der EntgeltGr. 11 (kw 31.12.2011) für eine/n Tech. Angestellte/n wurde vorzeitig gestrichen. Die Stellenstreichung ist bereits im ursprünglichen Entwurf des Stellenplans berücksichtigt (s. hierzu auch die gesonderte Vorlage 10/336).
Im Bereich Zentrale Dienste wurde eine der Stelle der EntgeltGr. 2 nach EntgeltGr. 3 für die/den 2. Schulhausmeister/in der RBG angehoben, da sich durch eine Organisationsveränderung die Zahl der verantwortlich zu betreuenden Klassenräume erhöht hat, welche das ausschlaggebende Kriterium für die Stellenbewertung ist.
VI. Umwandlung und Streichung von Stellen im Fachbereich Grün, Straße und Vermessung (FB 66)
Eine Stelle der EntgeltGr. 3 für eine/n Verwaltungsangestellte/n. Im Rahmen der Neuorganisation der Fachbereiche Zentrale Werkstätten (FB 38) und Grün, Straße und Vermessung (FB 66) in einem optimierten Fachbereich wird die Stelle nicht mehr benötigt. Die Streichung der derzeit unbesetzten Stelle erfolgt im Vorgriff auf die zu erwartenden Synergieeffekte bei der zukünftigen Aufgabenerledigung des optimierten Fachbereichs.
Im Bereich Tiefbauverwaltung wird eine Stelle der EntgeltGr. E 11 in eine Stelle der BesGr.
A 12 für eine Bauamtsrätin/einen Bauamtsrat umgewandelt. Die Stelle wird dauerhaft von einer Beamtin wahrgenommen und ist daher umzuwandeln.
VII. Streichung von Stellen beim Job-Center Hildesheim
Es wird eine Stelle der EntgeltGr. 9 für eine/n Beschäftigte/n gestrichen. Die Stelle wird im Gegenzug für die Einrichtung der Stelle im FB 51 gestrichen.(s. hierzu auch die Begründung unter lfd. Nr. IV).
Die Anzahl der Stellen im Stellenplan 2011 erhöht sich durch diese Änderungen um dreizehn Stellen und beläuft sich nunmehr auf 1150.
Beschlussvorschlag:
S. Beschlussvorschlag 10/325
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Anlage/n:
|