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Vorlage - 10/404  

Betreff: Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ossenkop, Carsten
Federführend:20.1 Rechnungswesen Beteiligt:11.1 Personal
Bearbeiter/-in: Ossenkop, Carsten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
10.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
24.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
08.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
23.11.2010 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
29.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
30.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.12.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 im Rahmen der Beratungen über den „Einkreisungsvertrag“ zur Optimierung der Aufgabenerledigung und der dafür erforderlichen Finanzen die folgenden Punkte beschlossen (Vorlage 09/411-1):

 

1.              Die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Hildesheim, dem Landkreis Hildesheim und den übrigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden werden geprüft. Ziel ist es, die Finanzverflechtungen aufzuarbeiten und damit ausgewogene Finanzbeziehungen herzustellen.

 

a)              Zunächst ermitteln die Verwaltungen der Stadt Hildesheim und des Landkreises Hildesheim die Finanzverhältnisse nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben einerseits und etwaiger Unwuchten und Verwerfungen durch den Einkreisungsvertrag andererseits. Die Federführung wird gemeinsam festgelegt. Diese Ermittlungen sollen unverzüglich nach der Beschlussfassung am 14.12.2009 beginnen.

b)              Die Verwaltungen arbeiten insbesondere heraus, in welchen Bereichen sie übereinstimmen, wo Detailfragen zu klären sind und wo strittige Fragen bestehen.

 

2.              Für die Begleitung der Arbeit der Verwaltungen wird ein Lenkungsausschuss aus den im Kreistag Hildesheim und den im Stadtrat Hildesheim vertretenen Fraktionen gebildet. Die Fraktionen des Kreistages sowie des Stadtrates der Stadt Hildesheim entsenden je ein Mitglied in den Lenkungsausschuss. Diesem Lenkungsausschuss gehört für die anderen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim ein Mitglied des Kreisverbandes Hildesheim des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes an. Der Lenkungsausschuss trifft sich regelmäßig und kann nur mit mindestens 2/3 Mehrheit Entscheidungen treffen. Er ist berechtigt, den Verwaltungen Vorschläge hinsichtlich der thematischen Prioritätensetzung und der Bearbeitungstiefe zu machen. Die konstituierende Sitzung dieses Lenkungsausschusses soll bis Ende Januar 2010 stattfinden.

 

3.              Das Ergebnis der Prüfung der Verwaltungen von Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim und den übrigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden soll im Lenkungsausschuss beraten und über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Ziel soll es dabei sein, darauf aufbauend mit der Stadt Hildesheim und den weiteren Gemeinden unter besonderer Wahrung der besonderen Interessen der Stadt Hildesheim als große selbstständige, aber kreisangehörige Stadt einerseits und der ländlich geprägten Gebiete des Landkreises andererseits zu erreichen, möglichst viele Verwaltungsaufgaben gemeinsam zu erledigen, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelarbeit sowie ein „Gegeneinander der Verwaltungen" zu beenden. Diese zu findenden neuen Regelungen sollen in einem „Zukunftsvertrag Region Hildesheim" zwischen den Beteiligten niedergelegt werden.

 

4.              Der Bericht zu 1. ist dem Lenkungsausschuss spätestens bis zum 01.03.2010, der Bericht zu 3. ist spätestens bis zum 01.06.2010 vorzulegen.

 

5.              Für die Erarbeitung des „Finanzvertrages" und die Prüfung von Detailfragen oder strittigen Fragen sind dem Lenkungsausschuss durch die Verwaltung geeignet erscheinende externe und unabhängige Gutachter bis spätestens zum 01.03.2010 zu benennen. Sollte der Lenkungsausschuss die Einschaltung eines externen Gutachters für die Prüfung von Detailfragen für erforderlich halten, so bestellt er diesen nach vorheriger Mittelfreigabe durch Kreis- bzw. Verwaltungsausschuss. Die Gutachterkosten werden je zur Hälfte von Stadt und Landkreis Hildesheim getragen.

 

 

Der Begriff „Zukunftsvertrag“ ist seitens des Landes Niedersachsen besetzt. Dieser bezeichnet die Möglichkeit für Kommunen eine Vereinbarung mit dem Land abzuschließen, wenn sie entweder mit anderen Kommunen fusionieren und / oder durch strikte Sparmaßnahmen sehr zügig wieder ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit erlangen. In beiden Fällen kann das Land eine Entschuldungshilfe gewähren. Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim hat inhaltlich eine andere Zielrichtung, daher wird für diese angestrebte Vereinbarung künftig der Terminus „Finanzvertrag“ verwendet.

 

Aufgrund des oben stehenden Beschlusses wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die mit politischen Vertretern aus Stadtrat und Kreistag und mit Mitarbeiter/-innen aus Stadt- und Kreisverwaltung besetzt worden ist. Diese Lenkungsgruppe hatte zunächst die Aufgabe, eine einheitliche Datenbasis zu ermitteln und abzugleichen. Aus dieser sind in mehreren Sitzungen Handlungsoptionen für die Zukunft entwickelt worden.

 

Festzustellen ist, dass die derzeit geltenden Vereinbarungen zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim eine gravierende finanzielle Unwucht zulasten der Stadt hervorgerufen haben. Diese Belastung kann von der Stadt Hildesheim nicht länger getragen werden, ohne die Handlungsfähigkeit des Oberzentrums im Kreis nachhaltig zu gefährden.

 

Die Kreisseite favorisierte während der Verhandlungen stets das Festhalten an den bisherigen Regelungen. Da dies seitens der Stadt nicht akzeptiert werden konnte, hat sich die Lenkungsgruppe auf den unten stehenden Beschlussvorschlag verständigt. Ein ähnlicher Beschlussvorschlag (Formulierung für die Kreisseite muss etwas abweichen) ist im Kreistag am 13.12.2010 zur Beschlussfassung vorgesehen und bereits in den Finanzausschuss eingebracht worden.

 

Ziel der Stadt ist eine signifikante Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die Trägerschaft für die großen Aufgabenblöcke: Jugendamt, Sozialamt und weiterführende Schulen soll bei der Stadt verbleiben. Für die Aufgabenwahrnehmung muss eine adäquate Kostenerstattung erreicht werden. Daneben sollen gesamtwirtschaftliche Verbesserungen und Anreizsysteme für eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung in ein neues Vertragswerk einfließen. Es ist ausdrücklich gewünscht, weitere Felder der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis zu erschließen und zu regeln.

 

Der Beschlussvorschlag hat finanzielle Auswirkungen, die derzeit noch nicht beziffert werden können, da sie abhängig vom Verhandlungsergebnis sind. Auf eine Folgekostenabschätzung wird daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einkreisungsvertrag wird zum 30.06.2011 von der Stadt Hildesheim für beendet erklärt.

 

  1. Die Stadtverwaltung unterstützt die Kreisverwaltung dabei, bis zum 31.03.2011 die organisatorische Rückübertragung der Aufgaben, die gesetzlich dem Landkreis obliegen, zu planen und die personellen und finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgenannten Ermittlungen zusammen mit der Kreisverwaltung spätestens bis zum 30.06.2011 den Entwurf eines Finanzvertrages vorzulegen, der sowohl die Interessenlagen der Stadt Hildesheim (weitere, möglichst eigenverantwortliche Wahrnehmung von Kreisaufgaben) als auch die Essentials des Landkreises Hildesheim (Vorteil für beide Partner, gesamtwirtschaftliche Verbesserung, Eigeninteresse an dauerhaft wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer) berücksichtigt.

 

  1. Die Stadtverwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss monatlich über den Sachstand.

 

  1. Für den Übergangszeitraum bis zur funktionsfähigen gesetzlichen Rückübertragung der Aufgaben auf den Landkreis oder zum funktionsfähigen Inkrafttreten eines Finanzvertrages – spätestens bis zum 30.06.2011 – gelten die Regelungen des Einkreisungsvertrages unverändert fort.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
10/404   Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim   20.1 Rechnungswesen   Beschlussvorlage
10/404-1   Beendigung des Einkreisungsvertrages und Ersatz durch einen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim - Übergangsvereinbarung ab dem 01.07.2011   20.1 Rechnungswesen   Beschlussvorlage
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