Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2017 eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern auf Zweitkraftstellen wird für einen Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.
Für das Jahr 2017 werden maximal 50% der Zweitkraftstellen, sofern sie mit (bisher nicht refinanzierten) Erzieherinnen und Erziehern besetzt sind, in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen.
Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Quote der refinanzierbaren Erzieherinnen und Erzieher auf Zweitkraftstellen auf maximal 66 % angepasst.
22.11.2016 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
Ö 11 - zurückgezogen
23.11.2016 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 5 - zurückgezogen
12.12.2016 - Verwaltungsausschuss
N 22 - zurückgezogen
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