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Sachverhalt:
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages erbringt die Stadt Hildesheim als Gesellschafterin zur Wahrnehmung der Aufgaben und zur Erreichung des Zwecks der Hildesheim Marketing GmbH ergänzend zu den Einlagen in Form von Nachschüssen (§ 5 Abs. 1) und beschränkten Festbetragseinlagen (§ 6 Abs. 2) zusätzlich variable Einlagebeträge. Die dem Grunde nach als Liquiditätsreserve zum Jahresende zu verstehende variable Einlage ist von der Gesellschaft nur nachforderbar, wenn
-die Gesellschaft die vollständigen Festbetragseinlagen I-IV erhalten hat und
-die Liquiditätslage der Gesellschaft zum 31.10. unter Einbeziehung des Liquiditätsbedarfes bis zum Ende des Geschäftsjahres die Anforderung der Einlage erfordert.
In der Höhe ist die variable Einlage auf jeweils 13,5 % der Festbetragseinlage I-IV beschränkt und darf so die Summe von 104.625,00 Euro nicht überschreiten. Die Anforderung der Festbetragseinlagen bei der Gesellschafterin obliegt der Gesellschafterversammlung.
Die Festbetragseinlagen I-IV des Jahres 2016 wurden termingerecht und vollständig an die Gesellschaft gezahlt. Aus der anliegenden Liquiditätsplanung zum 25.10.2016 ist der Zahlungsmittelbedarf der Gesellschaft bis zum 31.12.2016 ersichtlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 über die Liquiditätslage der Gesellschaft beraten und sich vor dem Hintergrund der anstehenden Steuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 für die Anforderung der variablen Einlage ausgesprochen und der Gesellschafterversammlung folgende Beschlussempfehlung gegeben:
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung wie folgt zu beschließen: Unter Berücksichtigung der Liquiditätslage der Gesellschaft zum 31.10.2016 wird die Zahlung der variablen Einlage 2016 vom Gesellschafter wie folgt angefordert:
Festbetragseinlage (FBE) und Sollzahlung 2016 | Istzahlung in 2016 | max. 13,5% der Istzahlung | Angefordert werden: |
Betriebskostenbezogene FBE I (286.750,00 €) | 286.750,00 € | 38.711,25 € | 34.732,00 € |
Citymanagement- und eventbezogene FBE II (124.000,00 €) | 124.000,00 € | 16.740,00 € | 15.019,00 € |
Tourismusbezogene FBE III (201.500,00 €) | 201.500,00 € | 27.202,50 € | 24.407,00 € |
Kommunikationsbezogene FBE IV (162.750,00 €) | 162.750,00 € | 21.971,25 € | 19.713,00 € |
Summen | 775.000,00 € | 104.625,00 € | 93.871,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in einer demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, aufgrund der vollständigen Auszahlung der Festbetragseinlage sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätslage der Gesellschaft zum 31.10.2016 dem Beschluss zur Anforderung der variablen Einlagen bei der Gesellschafterin in Höhe von 93.871,00 Euro zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Liquiditätsplanung (214 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (33 KB) |