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Sachverhalt:
Die Hortbetreuung in der Grundschule Moritzberg ist aufgrund der räumlichen Enge in dem Gebäude der Grundschule Moritzberg in der bestehenden Form nicht weiterzuführen. Problematisch zeigt sich die Situation am Nachmittag, wenn 156 Schüler in der offenen Ganztagsschule und 60 Kinder im Hort betreut werden. Die große Anzahl von Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen mit jeweils unterschiedlichen Angeboten bietet nicht mehr die Möglichkeit, das in Hort und Ganztagsschule vorgesehene pädagogische Angebot bedarfsgerecht vorzuhalten. Auf den Vorrang des schulischen Ganztagsangebotes wird verwiesen. Besondere pädagogische Angebote - wie der Hort - müssen nicht vorgehalten werden.
Geprüft wurde daher zunächst die Möglichkeit eines Umzuges des Hortes in ein anderes Objekt durch Neubau bzw. Anmietung. Beide Betreuungsformen würden in eigenen Räumlichkeiten mit ausreichendem Platz ihre Betreuung und Förderung anbieten können.
Vorrangig wurde hierzu die Anmietung eines Objektes in der Umgebung der Schule geprüft. Objekte, die nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen aufweisen, stehen in Schulnähe jedoch nicht zur Verfügung. An das Areal der Grundschule Moritzberg grenzt ein mit einem Fachwerkhaus bebautes Grundstück, das sich im Besitz der Stadt Hildesheim befindet. Die Lage eignet sich sehr gut, um eine Hortbetreuung einzurichten. Die kalkulierten Kosten zur Sanierung und Herrichtung des Gebäudes wären jedoch unverhältnismäßig hoch, so dass eine Realisierung des Vorhabens aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommt. Mittlerweile wurde der Beschluss gefasst, das Objekt zu veräußern.
Ein Anbau an die Schule bzw. ein Neubau einer Kita scheidet sowohl aus Platzgründen als auch aufgrund des Denkmalschutzes aus.
Auch die Variante, den Hort aufzulösen und damit eine zukünftig bedarfsgerechte räumliche Situation für die Ganztagsschule zu schaffen, wurde nicht weiter verfolgt. Insbesondere die hortspezifischen Betreuungsleistungen (u.a. tägliche Betreuung bis 16.30 Uhr und eine Ferienbetreuung) waren nach Einschätzung der Verwaltung nicht kompensationslos verzichtbar.
Dies vorausgeschickt, wurde in einem offenen und transparenten Verfahren gemeinsam mit der Schule, der Schulverwaltung, dem Hort und der Kita-Verwaltung nach einer Lösung der Problematik gesucht. Der Personalrat der Stadt Hildesheim war beteiligt. Die Eltern der Kinder im Hort wurden über den jeweils aktuellen Sachstand durch die Hort-Leitung informiert.
Darüber hinaus wurde das Vorhaben mit den Elternvertretern des Hortes am 08.11.2016 erörtert. Über das Ergebnis des Gesprächs wird in der Ausschusssitzung am 22.11.2016 informiert.
Die Hortbetreuung in der Grundschule Moritzberg sowie die Betreuung der offenen Ganztagsschule sollen künftig zusammengeführt werden. Sowohl der Hort als auch die Schule bieten derzeitig am Nachmittag eine Betreuung für die Grundschüler an. Der Hort hält zusätzlich sowohl täglich eine Betreuung über 15.00 Uhr hinaus bis 16.30 Uhr, freitags bis 15.30 Uhr, als auch eine Betreuung in den Ferien vor. Aufgrund der beengten räumlichen Situation in dem Gebäude soll die künftige nachschulische Betreuung genau wie die Betreuung in den Ferien in die Gesamtverantwortung der Schule übergehen. Die Grundschule Moritzberg bedient sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Gewährleistung der nachschulischen Betreuung des Vereins Eintracht Hildesheim e.V. als Kooperationspartner zur Betreuung sowohl am Nachmittag als bedingt auch in den Ferien.
Mit der Bereitstellung von 147 Fachpersonalstunden erhalten mehr Kinder als bisher in der Hortbetreuung eine qualifizierte pädagogische Betreuung und Förderung am Nachmittag. Insgesamt 110 Kinder der 1. und 2. Klassen werden in festen Stammgruppen von pädagogischen Fachkräften betreut. Der Betreuungsschlüssel bleibt im Vergleich zur Hortbetreuung gleich, jedoch mit dem Unterschied, dass die Zweitkraft in der Gruppe keine pädagogische Fachkraft, sondern eine vom Kooperationspartner eingestellte Kraft mit pädagogischen Kenntnissen ist.
Die Zusammenführung beider Betreuungsformen lässt sich durch eine Komplettumstellung zum Ende eines Schuljahres realisieren. Die Betreuung im Hort soll wie bisher bis zum 31.07.2017 bestehen bleiben. Ab dem 01.08.2017 soll die nachschulische Betreuung in vollem Umfang von der Schule unter Beteiligung des Kooperationspartners Eintracht Hildesheim e.V. wahrgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden 147 Fachpersonalstunden zur nachschulischen Betreuung kalkuliert und als finanzielle Unterstützung der Schule bzw. dem Kooperationspartner zur Verfügung gestellt.
Zurzeit sind im Hort Gelbe Schule 7 pädagogische Fachkräfte einschließlich der Kita-Leitung mit insgesamt 194 Stunden wöchentlich sowie eine hauswirtschaftliche Kraft mit 15 Stunden wöchentlich tätig. Die städtischen Mitarbeiterinnen des Hortes haben zum Zeitpunkt des Übergangs die Wahl, entweder weiterhin als Mitarbeiterin in der nachschulischen Betreuung bei dem neuen Arbeitgeber Eintracht Hildesheim tätig zu sein oder aber in eine andere Tätigkeit in einer städtischen Kindertagesstätte zu wechseln. Das Gleiche gilt auch für die hauswirtschaftliche Kraft.
Sollten mehrere Mitarbeiterinnen bzw. die gesamte Mitarbeiterschaft den Wunsch äußern, künftig bei der Stadt Hildesheim beschäftigt zu bleiben, könnte das künftige Konstrukt aufgrund fehlender qualifizierter Betreuungskräfte in Gefahr geraten. Die Schule in Verbindung mit dem Kooperationspartner als Anstellungsträger muss die Besetzung der Stellen gewährleisten. Sollten die Stellen zum 01.08.2017 durch den Kooperationspartner nicht besetzt werden können, besteht die Möglichkeit, durch den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen das bisher beschäftigte Personal für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zur Sicherstellung der Betreuung dem Kooperationspartner zu überlassen.
Die Zusammenführung von Hort und Ganztagsschule bietet mit Blick auf die vorhandene räumliche Situation der Gelben Schule derzeit die einzig erkennbare Möglichkeit, eine reibungslose Beschulung sowie eine nachschulische Betreuung am Nachmittag in der Grundschule Moritzberg zu gewährleisten.
Kosten
Eine Vergleichsberechnung der Kosten zwischen der momentan stattfindenden Hortbetreuung und der künftigen nachschulischen Betreuung ergibt zukünftig jährliche Ausgaben von Höhe 218.800,00 Euro, basierend auf einer Vergütung nach dem TVöD. Die bisherigen Gesamtkosten für die Hortbetreuung betragen 220.700,00 Euro. Die künftigen Minderausgaben für die Stadt Hildesheim betragen 1.900,00 Euro. Im Verhältnis zu den bisher geleisteten 194 pädagogischen Fachpersonalstunden im Hort und den künftig zu leistenden 147 pädagogischen Fachpersonalstunden ist das Einsparpotential sehr gering. Grund dieses geringen Einsparpotentials ist der Wegfall der Finanzhilfe des Landes für das Personal im Hort sowie der Wegfall die Elternentgelte mit Ausnahme der Betreuung in Sonderöffnungszeiten und der Betreuung in den Ferien.
Der Kooperationspartner der Grundschule Moritzberg, Eintracht Hildesheim e.V., wendet für die Vergütung seiner Beschäftigten nicht den TVöD an. Die Vergütung liegt unter dem Niveau des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes. Dadurch entstehen ab dem 01.08.2017 geringere Personalkosten als bei einem Einsatz von Beschäftigten der Stadt Hildesheim, so dass hier insgesamt ein größeres Einsparpotenzial erreicht wird. Im Einvernehmen mit dem Kooperationspartner soll zur Vereinfachung der Abrechnung künftig ein Pauschalbetrag von jährlich 200.000,00 Euro mit einer jährlichen Anpassung an das Lohn- und Gehaltsgefüge erfolgen. Die qualitativen und quantitativen Eckpunkte der künftigen Betreuung werden zwischen der Stadt Hildesheim und dem Kooperationspartner schriftlich vereinbart. Der Verwaltung obliegt die Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Eckpunkte.
Betreuung von Kindern anderer Grundschulen
Zurzeit werden 8 Schüler der Grundschule Mauritius sowie ein Schüler des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte im Hort Gelbe Schule betreut. Eine nachschulische Betreuung dieser Schüler in der Grundschule Moritzberg ist ausgeschlossen. Sofern diese Hortkinder nicht zum 01.08.2017 den Hort verlassen oder in den Hort der Kita Mauritius wechseln können, werden diese Kinder in einer Kleingruppe bis zur Beendigung des Betreuungsvertrages entweder in der Grundschule Moritzberg oder der Kita Moritzberg betreut.
Ganztagsschulen statt Horte
Mit Vorlage 16/044 - Änderungsantrag aller Gruppen und Fraktionen zur Vorlage 15/392 und 15/392-1 - Erlass der Haushaltssatzung und Feststellung des Haushaltsplans 2016/2017 - wurde die Verwaltung vom Rat im Rahmen eines Haushaltsbegleitbeschlusses beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:
Welches Einsparpotential ergibt sich bei einer Zusammenführung von Hort- und Ganztagsbetreuung in Hildesheim? Wie und bis wann ist dies realisierbar?
Die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses lässt sich wie formuliert nicht berechnen bzw. beschreiben. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen von Horten, (Horte in Kindertagesstätten, Horte an Grundschulen mit offener Ganztagsbetreuung, Horte an Grundschulen ohne Ganztagsbetreuung und Horte an teilgebundenen Grundschulen), kann nur eine theoretische Aussage getroffen bzw. ein theoretisches Einsparpotential errechnet werden. Ein Wegfall der Horte und somit eine nachschulische Betreuung durch die Grundschulen wäre grundsätzlich theoretisch möglich. Es müssten jedoch Alternativangebote geschaffen werden, da in § 24 Abs. 4 SGB VIII festgelegt ist, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten ist.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in den Schulen sowie der verschiedenen Strukturformen der Grundschulen kann eine grundsätzliche nachschulische Betreuung durch die Grundschulen jedoch nicht gewährleistet werden.
Auf der Basis des Hortes „Gelbe Schule“ wurden die Kosten pro Kind ermittelt und auf alle Hortplätze hochgerechnet. Würde man alle Horte in der Stadt Hildesheim aufgeben ohne eine Alternativbetreuung anzubieten, wäre ein Einsparpotential von 2.728.000,00 Euro zu verzeichnen. Aufgrund der gesetzlichen Forderung sowie der verschiedenen Strukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Da sich das Einsparpotential bei der Umstellung der Betreuung von Hort auf offene Ganztagsschule mit einer hohen qualitativen Betreuung und Förderung als recht gering erweist, sollte grundsätzlich an einer Hortbetreuung festgehalten werden. Nur im besonderen Einzelfall sollten Alternativen zur Hortbetreuung angeboten werden.
So ist es zum Beispiel ein Ziel, auf dem geplanten Bildungscampus anstatt einer Hortbetreuung eine nachschulische Betreuung in Anlehnung an das Modell der Grundschule Moritzberg anzubieten. Die Realisierung der nachschulischen Betreuung in Form der Offenen Ganztagsschule lässt sich auf dem Bildungscampus leichter erreichen als auf dem Moritzberg, da ein neues nachschulisches Betreuungsangebot geschaffen wird, das in diesem Quartier bisher nicht vorhanden ist.
Beschlussvorschlag:
Der Strukturveränderung in der nachschulischen Betreuung der Grundschule Moritzberg wird zugestimmt. Der Hort „Gelbe Schule“ wird zum 31.07.2017 aufgelöst. Die nachschulische Betreuung übernimmt zum 01.08.2017 in vollem Umfang die Grundschule Moritzberg mit einem Kooperationspartner. Die finanzielle Unterstützung der Grundschule Moritzberg erfolgt über den Fachbereich Familie, Bildung und Sport.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann |
| nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Kriterienkatalog der künftigen nachschulischen Betreuung
- Schemata der künftigen Betreuung der Klassen 1 und 2 sowie der Klassen 3 und 4
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Kriterien der künftigen nachschulischen Betreuung (55 KB) | ||||
2 | öffentlich | Schemata der künftigen Betreuung (85 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (148 KB) |
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