Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/314  

Betreff: Erhöhung des Stammkapitalanteils beim Theater für Niedersachsen (TfN) GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Holze, Dieter
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
19.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Nach der Aufkündigung des Gesellschaftsvertrages durch den früheren Mitgesellschafter Zweckverband Landesbühne und der mit den einhergehenden Schwierigkeiten vollzogenen Trennung und Neuausrichtung der Gesellschaft gilt es nunmehr, den Blick für die Zukunft des Theaters auch im Hinblick auf dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu schärfen.

 

Das Theater für Niedersachsen (TfN) weist mit insgesamt 39.000,00 Euro ein verhältnis­mäßig kleines Stammkapital aus. Stadt und Landkreis Hildesheim sind hierbei mit jeweils 13.000,00 Euro beteiligt. Den dritten Anteil, ehemals dem Zweckverband Landesbühne zu­gehörig, wird zudem von der Gesellschaft selbst gehalten.

 

Beide aktuellen Gesellschafter ermöglichen den laufenden Betrieb des Theaters mit jähr­lichen Zuschüssen, für 2016 in einer voraussichtlichen Gesamthöhe von 3.526.000,00 Euro je Gesellschafter. In den Zuschussvereinbarungen sind jährliche Anpassungen entsprechend der Steigerungen aus den Tarifverhandlungen im Bereich der Personalkosten vorgesehen.

 

Für anstehende Sanierungsarbeiten, die durch die Herrichtung ehemaliger Produktions­stätten erforderlich werden, war in dem Haushalt des Landkreises ein  sog. Gesellschafter­darlehen vorgesehen. Die Stadt Hildesheim bildete die Mittel im Jahr 2014 als nicht übertrag­bare Anleihe haushalterisch ab. Um nach Vorlage detaillierter Zeit- und Finanzierungspläne möglichst kurzfristig mit den geplanten Maßnahmen starten zu können, ist nunmehr durch die Geschäftsführung des TfN vorgeschlagen, die Mittel der beiden kommunalen Gesell­schafter nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern durch eine Erhöhung des Stammkapitals zur Verfügung zu stellen.

 

Die Eigenkapitalausstattung und das kalkulierte und bezuschusste Budget für den laufenden Betrieb lässt zudem keinerlei Raum, auf etwaige Problematiken und Schwierigkeiten, die sich im Zuge anstehender Sanierungsarbeiten an derartig alter Bausubstanz zwangsläufig ergeben werden, zu reagieren.


Seitens der Theaterleitung gibt es im Wesentlichen folgende baulichen Änderungsbedarfe:

 

-          Errichtung einer barrierefreien Kinder- und Jugendtheaterspielstätte

-          Umsiedlung der Verwaltung in das Theatergebäude

-          Sanierung des Zuschauerraumes

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass beide Gesellschafter ihren Gesell­schaftsanteil um jeweils 250.000,00 Euro erhöhen. Mit diesen insgesamt zusätzlichen 500.000,00 Euro wäre die flexible Handlungsfähigkeit des TfN im Hinblick auf die demnächst anstehenden umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten gewährleistet.

 

Mit gleichlautender Vorlage hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim am 24.10.2016 die Erhöhung des Anteils am Stammkapital um 250.000,00 Euro beschlossen.

 

Der folgende Beschlussvorschlag beschränkt sich inhaltlich auf die Bereitstellung der Mittel. Die Einholung des Weisungsbeschlusses für die von der Gesellschafterversammlung zu be­schließende Stammkapitalerhöhung und die damit einhergehende Zustimmung zur Ände­rung des Gesellschaftsvertrages erfolgt in einer späteren Vorlage.

 

Die Mittel in Höhe von 250.000,00 Euro werden als außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Auf­hebung des Sperrvermerks zur Vorlage 16/044-1 in Höhe von 250.000,00 Euro.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der anteiligen Erhöhung des städtischen Anteils am Stammkapital des TfN um 250.000,00 Euro und der Zahlung der 250.000,00 Euro als außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2017 zu. Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme Flüchtlingsunterkünfte. Der ent­sprechende Sperrvermerk wurde bereits mit Ratsbeschluss 16/277 aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (150 KB)      
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