Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/311  

Betreff: Neufassung der "Satzung der Stadtentwässerung Hildesheim Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte im Stadtgebiet" vom 16.11.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Holze, Dieter
Federführend:Beteiligungsmanagement Beteiligt:11.3 Recht und Datenschutz
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Neufassung der Satzung, Entwurf  
Zustimmung der Unteren Wassserbehörde  

Sachverhalt:

 

1. Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht vom 16.11.2010

 

Nach § 1 der vorstehend genannten Satzung haben die Nutzungsberechtigten der hier genannten Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen. Die Abwasserbeseitigungspflicht mit Ausnahme des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms obliegt den Nutzungsberechtigten. Der § 2 dieser Satzung trifft die notwendigen Regelungen zur Gewässereinleitung für jedes der § 1 genannten Grundstücke. In § 3 dieser Satzung wird deren Inkrafttreten (01.01.2011) definiert.

 

Die Untere Wasserbehörde, in deren Zuständigkeit die Überwachung der im Stadtgebiet Hildesheim liegenden Kleinkläranlagen liegt, hat im Jahr 2016 die Liste der betreffenden Grundstücke aktualisiert und diese Unterlagen zuständigkeitshalber der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) zur weiteren Veranlassung übergeben.

 

2. Neufassung der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht

 

Die SEHi hat daraufhin die anliegende Neufassung der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gefertigt. Dem der Unteren Wasserbehörde vorgelegten Ent­wurf dieser Satzung hat die Untere Wasserbehörde mit anliegendem Bescheid vom 11.08.2016 zugestimmt.

 

2.1 Veränderungen in der Neufassung gegenüber der Satzung vom 16.11.2010

 

Die Satzung vom 16.11.2010 ist durch die abschließende Aufzählung der zur Abwasser­beseitigung verpflichteten Grundstücke im § 1 starr gestaltet und erfordert bei Verän­derungen stets den Erlass einer Änderungssatzung.

 

Der beiliegende Entwurf der neuen Satzung zeichnet sich durch die rechtliche Präzisierung desNutzungsberechtigten“ der Grundstücke aus und erfährt in der Anwendung der ent­haltenen Regelungen ein hohes Maß an Flexibilität und Verwaltungsvereinfachung, ohne das die Rechte des Rates der Stadt Hildesheim oder des Verwaltungsrates der SEHi einge­schränkt werden. Durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in eine stets aktualisierte Fas­sung des Grundstücksverzeichnisses verbessert sich zudem die Informationsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Ferner legt die Neufassung der Satzung die Zuständigkeit für die Entsorgung des Klärschlamms eindeutig fest und enthält die bisher fehlenden Regelungen zum Datenschutz.

 

Die Flexibilität und Verwaltungsvereinfachung wird durch das Herauslösen der betreffenden Grundstücke aus der Satzung und Erfassung in einem von der Unteren Wasserbehörde fortgeschriebenen Grundstücksverzeichnis umgesetzt. Dort kann das aktuelle Grundstücks­verzeichnis zu den Dienstzeiten der Unteren Wasserbehörde eingesehen werden.

 

Das aktuelle Grundstücksverzeichnis als „Anlage Grundstücksverzeichnis“ ist Bestandteil der Satzung und wird sowohl dem Verwaltungsrat der SEHi als auch dem Rat der Stadt Hildes­heim jährlich nachrichtlich zur Kenntnis vorgelegt.

 

Die vom Verwaltungsrat der SEHi erlassene Satzung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Rates der Stadt Hildesheim (vgl. § 8 Absatz 2 lit. c der Satzung für die Stadtent­wässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts i.V.m. § 145 Abs. 3 Satz 4 NkomVG i.V.m. § 4 Absatz 1 der Satzung der SEHI). Dieser Zustimmungsvorbehalt des Rates der Stadt Hildesheim gilt auch weiterhin für künftige Satzungsänderungen.

 

Der Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wird durch die an­schließende Veröffentlichung der aktuellen Fassung der „Anlage Grundstücksverzeichnis“ im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim analog Satzungsbeschlüssen Rechnung getragen.

 

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Satzung soll die Satzung vom 16.11.2010 außer Kraft treten.

 

Der Verwaltungsrat der SEHI AöR hat im öffentlichen Teil seiner am 27.09.2016 durchge­führten Sitzung die anliegende Neufassung der „Satzung der Stadtentwässerung Hildesheim Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) über die Übertragung der Abwasser­beseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte im Stadtgebiet beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim wird gebeten, der Neufassung der „Satzung der Stadtent­sserung Hildesheim Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) über die Über­tragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte im Stadtgebiet“ zuzu­stimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

-Neufassung der „Satzung der Stadtentwässerung Hildesheim Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte im Stadtgebiet

 

-Bescheid der Unteren Wasserbehörde vom 11.08.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neufassung der Satzung, Entwurf (125 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Zustimmung der Unteren Wassserbehörde (392 KB)      
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