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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Nachschulische Betreuung in der Grundschule Moritzberg | 16/306 | |||||
Ö 5 | Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten | 16/310 | |||||
Ö 6 | Erhöhung des Stammkapitalanteils beim Theater für Niedersachsen (TfN) GmbH | 16/314 | |||||
Ö 7 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH hier: Jahresabschluss 2015 | 16/263 | |||||
Ö 8 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH hier: Jahresabschluss 2015 | 16/264 | |||||
Ö 9 | Neufassung der "Satzung der Stadtentwässerung Hildesheim Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte im Stadtgebiet" vom 16.11.2010 | 16/311 | |||||
Ö 10 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH, hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers, Neuvergabe des Mandats für die Steuerprüfung, Vergabe eines Auftrags und Verabschiedung eines Nachtragswirtschaftsplans | 16/312 | |||||
Ö 11 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH, hier: Anforderung der variablen Einlage | 16/313 | |||||
Ö 12 | Anpassung des Betrauungsaktes (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Hildesheim Marketing GmbH | 16/315 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat der Stadt Hildesheim ändert den Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie folgt:
„Betrauungsakt
- des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L7/3) und
- der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (2012/C 8/02, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie
- der Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen“ (2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15).“
2.) Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 3 Abs. 1 wie folgt aktualisiert:
„In den auf das Geschäftsjahr 2015 folgenden Geschäftsjahren beträgt der Gesamtbetrag der Festbetragseinlagen jeweils 680.000 € 775.000 € soweit nicht für diese Geschäftsjahre bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung der Einlageverpflichtung erfolgt. Die variable Einlage wird von je 15% der Festbetragseinlagen I bis IV auf je 13,5% reduziert.“
3.) Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:
„Die Ausgleichszahlungen sind als Einlage auf das Eigenkapital zu leisten. Die Zuwendungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Die Zuwendungen dienen ausschließlich dazu, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig für die vereinbarten Aufgaben und in allgemei-nem wirtschaftlichem Interesse verwendet werden.“
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23.11.2016 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.)Der Rat der Stadt Hildesheim ändert den Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie folgt:
„Betrauungsakt (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing GmbH auf der Grundlage der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU Nr. L 312/47 vom 29. November 2005) und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Aus-gleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L7/3 vom 11. Januar 2012) Freistellungsbeschluss -und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (2005/C 297/04, ABI. EU Nr. C 297/4 vom 29. November 2005)
- des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L7/3) und
- der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie
- der Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15)."
2.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 3 Abs. 1 wie folgt aktualisiert:
„In den auf das Geschäftsjahr 2015 folgenden Geschäftsjahren beträgt der Gesamtbetrag der Festbetragseinlagen jeweils 680.000 € 775.000 € soweit nicht für diese Geschäftsjahre bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung der Einlageverpflichtung erfolgt. Die variable Einlage wird von je 15% der Festbetragseinlagen I bis IV auf je 13,5% reduziert."
3.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:
„Die Ausgleichszahlungen sind als Einlage auf das Eigenkapital zu leisten. Die Zuwendungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Die Zuwendungen dienen ausschließlich dazu, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig für die vereinbarten Aufgaben und in allgemei-nem wirtschaftlichem Interesse verwendet werden."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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28.11.2016 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.)Der Rat der Stadt Hildesheim ändert den Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie folgt:
„Betrauungsakt (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing GmbH auf der Grundlage der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU Nr. L 312/47 vom 29. November 2005) und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Aus-gleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L7/3 vom 11. Januar 2012) Freistellungsbeschluss -und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (2005/C 297/04, ABI. EU Nr. C 297/4 vom 29. November 2005)
- des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L7/3) und
- der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie
- der Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15)."
2.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 3 Abs. 1 wie folgt aktualisiert:
„In den auf das Geschäftsjahr 2015 folgenden Geschäftsjahren beträgt der Gesamtbetrag der Festbetragseinlagen jeweils 680.000 € 775.000 € soweit nicht für diese Geschäftsjahre bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung der Einlageverpflichtung erfolgt. Die variable Einlage wird von je 15% der Festbetragseinlagen I bis IV auf je 13,5% reduziert."
3.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:
„Die Ausgleichszahlungen sind als Einlage auf das Eigenkapital zu leisten. Die Zuwendungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Die Zuwendungen dienen ausschließlich dazu, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig für die vereinbarten Aufgaben und in allgemei-nem wirtschaftlichem Interesse verwendet werden."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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12.12.2016 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
19.12.2016 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wird wie folgt geändert:
„Betrauungsakt (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing GmbH auf der Grundlage der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU Nr. L 312/47 vom 29. November 2005) und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Aus-gleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L7/3 vom 11. Januar 2012) Freistellungsbeschluss -und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (2005/C 297/04, ABI. EU Nr. C 297/4 vom 29. November 2005)
- des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L7/3) und
- der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie
- der Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15)."
2.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 3 Abs. 1 wie folgt aktualisiert:
„In den auf das Geschäftsjahr 2015 folgenden Geschäftsjahren beträgt der Gesamtbetrag der Festbetragseinlagen jeweils 680.000 € 775.000 € soweit nicht für diese Geschäftsjahre bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung der Einlageverpflichtung erfolgt. Die variable Einlage wird von je 15% der Festbetragseinlagen I bis IV auf je 13,5% reduziert."
3.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:
„Die Ausgleichszahlungen sind als Einlage auf das Eigenkapital zu leisten. Die Zuwendungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Die Zuwendungen dienen ausschließlich dazu, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig für die vereinbarten Aufgaben und in allgemei-nem wirtschaftlichem Interesse verwendet werden."
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich 43 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen
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Ö 13 | Berichtswesen im Ausschuss | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen | ||||||
Ö 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 16 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 17 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 18 | Bestellung eines Erbbaurechts | ||||||
N 19 | Informationen zum Verkauf der Bahnhofsschule | ||||||
N 20 | Mitteilungen | ||||||
N 21 | Anfragen und Anregungen | ||||||