Vorbehaltlich der Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise wird der Übernahme der Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Antragsverfahren auf Übertragung der Zuständigkeit auf die Stadt Hildesheim durchzuführen.
05.06.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt alles dafür zu tun, dass das Betreuungsgeldgesetz inklusive des Elternzeitgesetzes beim Landkreis angesiedelt wird und dort auch die Auszahlung vorgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10.06.2013 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 16 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
19.06.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 11 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
24.06.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich der Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise wird der Übernahme der Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Antragsverfahren auf Übertragung der Zuständigkeit auf die Stadt Hildesheim durchzuführen.