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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Kuhne erläuterte die Vorlage.
Herr Kittel fragte, ob die Möglichkeit bestünde, dass der langfristige Vertreter des bisherigen Stelleninhabers, die Stelle einfach übernehmen könne und deshalb nur über eine interne Stellenausschreibung nachgedacht werden könne.
Herr Köhn regte an, zunächst erst einmal zu prüfen, welche Variante die günstigere sei. Bevor qualifiziertes Personal extern gesucht werde, welches durch die Einstellung an die Stadt gebunden werde, müsse man ermitteln, ob das vorhandene Personal durch Fortbildungsmassnahmen auf den erforderlichen Stand gebracht werden könne. Eine externe Stellenausschreibung sowie das damit verbundene Prozedere koste viel Geld. Außerdem solle man bedenken, dass sich eine Art der Leistungsmotivation für die bisherigen Mitarbeiter ergäbe, heutzutage seien die Voraussetzungen in den höheren Dienst zu gelangen, erreichbar. Die Stadt habe gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht.
Zudem sollen die aktuellen Zensus-Zahlen nicht außer Acht gelassen werden. Wie wirken sich die Einwohnerzahlen auch auf die Besoldung der Feuerwehrleute aus, könne eventuell auch die Einstellung/Förderung eines Angestellten in Erwägung gezogen werden. Zu Bedenken seien auch die Auswirkungen des Verlustes des Großstadtstatus auf den Brandschutzbedarfsplan.
Frau Kuhne antwortete, dass die übermittelten Zensus Daten amtlich seien. Die Auswirkungen werden momentan geprüft und zusammen getragen. Es gäbe in der aktuellen Situation keinerlei Verpflichtung mehr, eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten, es sei aber nicht daran zu denken, diese abzuschaffen. Durch den ersten Teil des Brandschutzbedarfsplanes wurden die Defizite des derzeitigen Standes bereits dargelegt, im zweiten Teil seien diese nicht behoben.
Herr Kriegel gab zu bedenken, dass durch neues Personal aber auch "frischer Wind" und neue Ideen eingebracht werden können, dieses bedeute eine Chance für alle.
Herr Ranke fasste zusammen, dass die Verwaltung zunächst eine interne Ausschreibung vornehmen solle. Ließe sich kein geeignetes Personal finden, erst dann solle extern ausgeschrieben werden.
geänderter Beschluss:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung eines stellvertretenden Leiters der Berufsfeuerwehr wird erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass interne Bewerber nicht die erforderliche Befähigung aufweisen. Erst dann soll extern ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig