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Der Stellvertreter des Leiters der Berufsfeuerwehr wird voraussichtlich mit Ablauf des 30.06.2013 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (vgl. Vorlage-Nr. 13/212).
Für die Nachbesetzung dieser wichtigen Position (Stellen-Nr. 305, Bes.gr. A 13 BBesG) sollen die Vorteile einer externen Personalbeschaffung genutzt werden. Es ist beabsichtigt, der ausgewählten Bewerberin oder dem ausgewählten Bewerber, bei entsprechender Bewährung, die Leitung der Berufsfeuerwehr nach dem Ausscheiden des Leiters im Januar 2017 zu übertragen. Um dies zu gewährleisten wird die Stelle entsprechend ausgeschrieben, d.h. die Bewerberin oder der Bewerber muss die Befähigung für den höheren Dienst nachweisen.
Externe Bewerberinnen und Bewerber können vermehrt neue Impulse in den Dienstbetrieb einbringen.
Die Ausdehnung der Mitarbeitersuche bietet daneben ein großes Auswahlspektrum und gleichzeitig Möglichkeiten des Vergleichs der Qualifikationen interner und externer Bewerberinnen und Bewerber.
Die Personalkosten werden aus dem gedeckelten Personalkostenbudget finanziert.