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Es besteht die Notwendigkeit für die Zeit vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2014 eine Vertretungskraft, EG 10 in Vollzeit, im Büro des Oberbürgermeisters im Aufgabenbereich Pressestelle einzustellen.
Die bisherige Stelleninhaberin wird aufgrund der gesetzlichen Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und der geplanter Elternzeit in diesem Zeitraum ausfallen.
Die vielseitigen Aufgaben in der Pressestelle, die neben der reinen Pressearbeit u.a. das Verfassen von redaktionellen Texten für Printmedien bzw. das Internetportal, Erstellung von städtischen Layouts, Print- und Onlineprodukten, Begleitung repräsentativer Termine des Oberbürgermeisters u.v.m. beinhalten, werden zurzeit auf 3 Stellen wahrgenommen. Die Vertretungssituation sowie die immer stärker werdende Bedeutung der Medienarbeit der Stadt Hildesheim über Social Media wie Facebook und Twitter macht eine Wiederbesetzung der Stelle für den o.g. Vertretungszeitraum erforderlich.
Zusätzliche Personalkosten entstehen durch die Einstellung nicht, da es sich um die Wiederbesetzung einer vorübergehend frei gewordenen Stelle handelt und die Personalkosten schon jetzt im gedeckelten Budget enthalten sind.