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Auszug - Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
13/198 Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kalski, Martin
Federführend:32 Fachbereich Bürgerangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kuhne sagte, dass die Aufgabe "Betreuungsgeld" an den Landkreis abgegeben werden könne. Solle die Bearbeitung des Elterngeldes auch abgegeben werden, müsse im Gegensatz zum Betreuungsgeld hierfür ein formelles Verfahren eingeleitet werden. Wenn diese Aufgabe wegfalle, wäre das hierfür eingeteilte Personal über.


Beschluss:

 

Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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