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Durch das Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin auf eigenen Wunsch zum 31.07.2013 ist im Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Stelle einer Technischen Prüferin/eines Technischen Prüfers (Stelle 513), Entgeltgruppe 11, vakant. Die zwei im RPA vorhandenen Stellen für technische Prüfung sind dann nur noch mit einer Teilzeitkraft mit 19,5 Stunden besetzt. Die freien Stellenanteile (0,5 Stelle Nr. 515) sind seit längerem aus Konsolidierungsgründen nicht besetzt.
Die Aufgabenwahrnehmung kann nur von einer Prüferin / einem Prüfer mit entsprechender technischer Fachlichkeit (einschlägiges FH-Schulstudium) erfolgen. Freie Personalkapazitäten dieser Qualifikation sind in der Verwaltung nicht vorhanden.
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe gem. § 153 NKomVG.
Zusätzliche Personalkosten entstehen durch die Einstellung nicht, da es sich um die Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle handelt und die Personalkosten schon jetzt im gedeckelten Budget enthalten sind.