Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung eines stellvertretenden Leiters der Berufsfeuerwehr wird erteilt.
10.06.2013 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 6 - geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung eines stellvertretenden Leiters der Berufsfeuerwehr wird erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass interne Bewerber nicht die erforderliche Befähigung aufweisen. Erst dann soll extern ausgeschrieben werden.