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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Datum: Mo, 01.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2010 (öffentlicher Teil)  
SI/134/10  
Ö 4  
2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994  
Enthält Anlagen
10/286  
Ö 5  
5. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 20.11.1989  
Enthält Anlagen
10/287  
Ö 6  
1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006  
Enthält Anlagen
10/288  
Ö 7  
1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer vom 17.07.2006  
Enthält Anlagen
10/289  
Ö 8  
3. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
10/343  
Ö 9  
Sachstandsbericht zum Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des "Viva-Cafes" am Kalenberger Graben  
10/386  
Ö 10  
Spielplatznutzungssatzung  
Enthält Anlagen
10/372  
Ö 11  
Gesamtkonzept - Kindertagesstättenbericht 2010
Enthält Anlagen
10/390  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

 

1.      Der Einrichtung von weiteren 250 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder Tagespflege bis zum Jahr 2013 wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

2.      Der Einrichtung von weiteren Hortplätzen im Rahmen vorhandener räumlichen Möglichkeiten bis zu einem Versorgungsgrad von 25 % wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

3.      Sofern der Ausbau von Krippen- und Hortplätzen in städtischen Einrichtungen erfolgt, sind die zusätzlich benötigten Stellen dauerhaft einzurichten.

Die erforderlich werdenden Personalkosten sind zusätzlich zum Deckelungsbetrag zur Verfügung zu stellen.

4.      Eine Ausnahme vom externen Einstellungsstopp wird zugelassen.

 

 

   
    26.10.2010 - Jugendhilfe- und Sozialausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag

 

 

1.              Der Einrichtung von weiteren 250 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder Tagespflege bis zum Jahr 2013 wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

2.              Der Einrichtung von weiteren Hortplätzen im Rahmen vorhandener räumlichen Möglichkeiten bis zu einem Versorgungsgrad von 25 % wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

3.              Sofern der Ausbau von Krippen- und Hortplätzen in städtischen Einrichtungen erfolgt, sind die zusätzlich benötigten Stellen dauerhaft einzurichten.

Die erforderlich werdenden Personalkosten sind zusätzlich zum Deckelungsbetrag zur Verfügung zu stellen.

4.              Eine Ausnahme vom externen Einstellungsstopp wird zugelassen.

 

 

Punkt 1. und 2. des Beschlussvorschlages wurde zugestimmt mit dem Zusatz, dass die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2011 eingestellt werden.

Punkt 3. und 4. des Beschlussvorschlages wurden gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    27.10.2010 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag

 

 

1.              Der Einrichtung von weiteren 250 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder Tagespflege bis zum Jahr 2013 wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

2.              Der Einrichtung von weiteren Hortplätzen im Rahmen vorhandener räumlichen Möglichkeiten bis zu einem Versorgungsgrad von 25 % wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

neu 3.              Der Kindertagesstättenbericht 2010 ist um einen Teil "finanzielle Auswirkungen " zu ergänzen :

      a) Die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Elternbeiträge

      b) Die Relation der Einnahmen zu den Ausgaben

      c) Der geringere Bedarf an Kindertagesstättenplätzen, wenn eine bedarfs-

          gerechte Krippenversorgung vorliegt

      d) Die mögliche Verlagerung von Kindertagesstättenplätzen zwecks

          Betriebskostenoptimierung

      e) Die geplanten Gesamtkosten mit einer Prognose für drei Jahre

      f)  Die finanzielle Auswirkung nicht belegter Kindertagesstättenplätze  

 

 

 

Die Punkte 1 und 2 des Vorschlags wurden einstimmig beschlossen.

 

Die bisherigen Punkte 3 und 4 der Vorlage wurden abgelehnt. Die Beratung zu dem neu formulierten Punkt 3 wird bis zur Ergänzung des Berichtes im Sinne der aufgeworfenen Fragen zurückgestellt.

   
    01.11.2010 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

1.              Der Einrichtung von weiteren 250 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder Tagespflege bis zum Jahr 2013 wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

2.              Der Einrichtung von weiteren Hortplätzen im Rahmen vorhandener räumlichen Möglichkeiten bis zu einem Versorgungsgrad von 25 % wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

 

Die Punkte 1 und 2 wurden einstimmig beschlossen. Die Punkte 3 und 4 wurden abgelehnt. Der Ausschuss favorisiert den Beschlussvorschlag des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vom 27.10.2010.

   
    15.11.2010 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 22 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

1.              Der Einrichtung von weiteren 250 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder Tagespflege bis zum Jahr 2013 wird zugestimmt. Die benötigten finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

      2.              Die ganztägige Betreuung schulpflichtiger Kinder soll vorrangig in  

          Ganztagsgrundschulen gesichert werden. Durch Verhandlungen mit dem Land soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Beteiligung wie bisher erfolgt.

3.              Der Kindertagesstättenbericht 2010 ist um einen Teil "finanzielle Auswirkungen" zu ergänzen:

a.) Die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Elternbeiträge

b.) Die Relation der Einnahmen zu den Ausgaben

c.) Der geringere Bedarf an Kindertagesstättenplätzen, wenn eine bedarfsgerechte Krippenversorgung vorliegt

d.) Die mögliche Verlagerung von Kindertagesstättenplätzen zwecks Betriebskostenoptimierung

e.) Die geplanten Gesamtkosten mit einer Prognose für drei Jahre

f.) Die finanzielle Auswirkung nicht belegter Kindertagesstättenplätze.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 12  
Übertragung einer Teilaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII "ERZIEHUNGSBERATUNG" (§28 SGB VIII) von der Stadt Hildesheim auf den Landkreis Hildesheim.  
Enthält Anlagen
10/381  
Ö 13  
Erlass von Satzungen über Gebühren, Beiträge und Kostenerstattungen nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften durch die Stadtentwässerung Hildesheim AöR  
Enthält Anlagen
10/353  
Ö 14  
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Tagespflege  
Enthält Anlagen
10/271  
Ö 15  
Stellenplan 2011 Vorgriff auf Stellenanhebung aufgrund Organisationsveränderungen im Fachbereich Gebäudemanagement  
10/336  
Ö 16  
Outsourcing / Ausschreibung zur Vergabe der Gehalts- und Bezügeabrechnung  
10/380  
Ö 17  
Flächenmanagement / Optimierung der Verwaltungsstandorte  
Enthält Anlagen
10/391  
Ö 18  
Auf Antrag der Fraktion Bündnis!: Car-Sharing-Modelle für den städtischen Fuhrpark  
10/350  
Ö 19  
Organisationsveränderungen      
Ö 20  
Mitteilungen      
Ö 21  
Anfragen und Anregungen      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (vertraulich)      
N 24     (vertraulich)      
N 25     (vertraulich)      
N 26     (vertraulich)      
N 27     (vertraulich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)      
               

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