|
|
Sachverhalt:
Im Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des „Viva“ Cafes am Kalenberger Graben bitten wir um einen Sachstandsbericht. Zudem möchten wir zur Ausschusssitzung folgende Fragen in schriftlicher Form beantwortet haben:
1. Laut „Kehrwieder am Sonntag“ vom 3.10.2010 hätte das Bußgeldverfahren auch in höheren Instanzen möglicherweise Rechtsbestand gehabt. Warum ist die Stadt dennoch von ihrer berechtigten Forderung zurückgetreten?
2. Wer hat letztendlich entschieden, dass das Bußgeldverfahren eingestellt und der ursprüngliche Kompromiss zum Tragen kommt?
3. Sieht die Stadtverwaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz hier gefährdet?
4. Befürchtet die Stadtverwaltung, dass jeder Bürger oder jede Bürgerin öffentlichkeitswirksame Verfahren gegen die Stadt anstreben könnte, um gleiche Ergebnisse zu erzielen?
5. Könnte es nicht sein, dass das Image der Stadt durch die Vielstimmigkeit des Verfahrens mehr gelitten hat als bei konsequenter Durchsetzung offensichtlich berechtigter Forderungen?
Beschlussvorschlag:
Anlage/n: