Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/288  

Betreff: 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Schöps, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
15.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
27.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt   
01.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.11.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsentwurf_Vergnuegungssteuererhoehung  
Folgekostenabschaetzung_Vergnuegungssteuererhoehung  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden Möglichkeiten der Erhöhung kommunaler Steuern eruiert. Die in den Haushaltskonsolidierungsgesprächen vorgeschlagenen Steuererhöhungen sollen nunmehr durch Änderung der entsprechenden Satzungen zum 01.01.2011 umgesetzt werden.

 

1.    Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006

 

Artikel I - § 8 Nr. 1

Der Steuersatz bei Filmvorführungen soll von 10 v.H. auf 20 v.H. verdoppelt werden.              

 

Artikel II - § 11 Abs. 1

Der Steuersatz bei Tanzveranstaltungen soll von 1,30 € auf 2,00 € je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche erhöht werden.

 

Artikel III - § 16

Der Steuersatz für die Besteuerung von Geldspielgeräten soll von 8% auf 12% des Einspielergebnisses erhöht werden.

 

Insgesamt beträgt die erwartete Steuermehreinnahme p.A. 300.000 €; davon mehr als 95 % durch die Erhöhung der Besteuerung der Geldspielgeräte.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird zugestimmt.

 


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf Vergnügungssteuererhöhung

Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungsentwurf_Vergnuegungssteuererhoehung (34 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschaetzung_Vergnuegungssteuererhoehung (24 KB)      
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