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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden Möglichkeiten der Erhöhung kommunaler Steuern eruiert. Die in den Haushaltskonsolidierungsgesprächen vorgeschlagenen Steuererhöhungen sollen nunmehr durch Änderung der entsprechenden Satzungen zum 01.01.2011 umgesetzt werden.
1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006
Artikel I - § 8 Nr. 1
Der Steuersatz bei Filmvorführungen soll von 10 v.H. auf 20 v.H. verdoppelt werden.
Artikel II - § 11 Abs. 1
Der Steuersatz bei Tanzveranstaltungen soll von 1,30 € auf 2,00 € je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche erhöht werden.
Artikel III - § 16
Der Steuersatz für die Besteuerung von Geldspielgeräten soll von 8% auf 12% des Einspielergebnisses erhöht werden.
Insgesamt beträgt die erwartete Steuermehreinnahme p.A. 300.000 €; davon mehr als 95 % durch die Erhöhung der Besteuerung der Geldspielgeräte.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Satzungsentwurf Vergnügungssteuererhöhung
Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf_Vergnuegungssteuererhoehung (34 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_Vergnuegungssteuererhoehung (24 KB) |