|
|
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden Möglichkeiten der Erhöhung kommunaler Steuern eruiert. Die in den Haushaltskonsolidierungsgesprächen vorgeschlagenen Steuererhöhungen sollen nunmehr durch Änderung der entsprechenden Satzungen zum 01.01.2011 umgesetzt werden.
2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994
Artikel I - § 1
Der Steuerhebesatz soll ab 2011 von 450 auf 460 erhöht werden.
Erläuterung:
In einer Gruppe von 20 niedersächsischen Städten haben nur die Städte Göttingen (530) und Hannover (530) höhere Steuerhebesätze (s. Anlage). Die Auswirkungen bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern liegen unter einem €uro monatlich (s. Anlage)
Die erwartete Steuermehreinnahme beträgt p.A. 400.000 €.
Hinweis:
Auf Vorschlag des Bereiches Steuern und Abgaben werden in rd. 12.500 Fällen die Einheitswerte von Grundstücken geprüft. Diese Überprüfung wird im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Projekts, beginnend ab dem 01.08.2010, durchgeführt. Die im Jahr 2009 überprüften Fälle lassen eine Einnahmeerwartung von 250.000 € p.A. nach Projektabschluss als realistisch erscheinen.
Beschlussvorschlag:
Der 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Anlage/n:
Satzungsentwurf Hebesatzerhöhung
Folgekostenabschätzung
Auswirkungen Hebesatzerhöhung
Steuerhebesätze Nieders. Städte
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf_Hebesatzerhoehung (5 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_GrundsteuerB (25 KB) | ||||
3 | öffentlich | Auswirkungen_Hebesatzerhoehung (140 KB) | ||||
4 | öffentlich | Steuerhebesaetze_Nieders_Staedte (80 KB) |