Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/286  

Betreff: 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Schöps, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
15.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
27.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt   
01.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.11.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsentwurf_Hebesatzerhoehung  
Folgekostenabschaetzung_GrundsteuerB  
Auswirkungen_Hebesatzerhoehung  
Steuerhebesaetze_Nieders_Staedte  

Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden Möglichkeiten der Erhöhung kommunaler Steuern eruiert. Die in den Haushaltskonsolidierungsgesprächen vorgeschlagenen Steuererhöhungen sollen nunmehr durch Änderung der entsprechenden Satzungen zum 01.01.2011 umgesetzt werden.

 

2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994

 

Artikel I - § 1

Der Steuerhebesatz soll ab 2011 von 450 auf 460 erhöht werden.

 

Erläuterung:

In einer Gruppe von 20 niedersächsischen Städten haben nur die Städte Göttingen (530) und Hannover (530) höhere Steuerhebesätze (s. Anlage). Die Auswirkungen bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern liegen unter einem €uro monatlich (s. Anlage)

 

Die erwartete Steuermehreinnahme beträgt p.A. 400.000 €.

 

Hinweis:

Auf Vorschlag des Bereiches Steuern und Abgaben werden in rd. 12.500 Fällen die Einheitswerte von Grundstücken geprüft. Diese Überprüfung wird im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Projekts, beginnend ab dem 01.08.2010, durchgeführt. Die im Jahr 2009 überprüften Fälle lassen eine Einnahmeerwartung von 250.000 € p.A. nach Projektabschluss als realistisch erscheinen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom 19.12.1994 wird zugestimmt.


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf Hebesatzerhöhung

Folgekostenabschätzung

Auswirkungen Hebesatzerhöhung

Steuerhebesätze Nieders. Städte

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Satzungsentwurf_Hebesatzerhoehung (5 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Folgekostenabschaetzung_GrundsteuerB (25 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Auswirkungen_Hebesatzerhoehung (140 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Steuerhebesaetze_Nieders_Staedte (80 KB)      
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