|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Betriebsabrechnung 2023 für den Gebührenhaushalt Planung, Bau und Unterhaltung städtischer Friedhöfe | 24/214 | |||||
Ö 5 | Betriebsabrechnung 2023 für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung | 24/215 | |||||
Ö 6 | Förderung des Projekts "Nord.Pol 2.0" in den Jahren 2025 bis 2027 aus vorhandenen Mitteln der kulturellen Projektförderung | 24/190 | |||||
Ö 7 | Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2024 | 24/182 | |||||
Ö 8 | Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2024 | 24/188 | |||||
Ö 9 | Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim | 24/197 | |||||
Ö 10 | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, hier: NKAG-Beiträge | 24/135 | |||||
Ö 11 | Außerplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Trafostation der Robert-Bosch-Gesamtschule | 24/213 | |||||
Ö 12 | Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse | 24/185 | |||||
Ö 13 | Einführung einer Beherbergungssteuer | 24/209 | |||||
Ö 14 | 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) | 24/189 | |||||
Ö 15 | Smart City | ||||||
Ö 15.1 | Bericht Smart City | ||||||
Ö 15.2 | 1. Änderung der Geschäftsordnung des Smart City Boards Hildesheim | 24/102 | |||||
Ö 16 | Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen | 24/221 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.
Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.
3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere 3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt. 3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau.
|
|||||||
05.06.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 16 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
|
|||||||
05.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.
Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.
3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere
3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt.
3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau. Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung |
|||||||
Ö 17 | Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Jahresabschluss 2021 | 24/145 | |||||
Ö 18 | Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Jahresabschluss 2022 | 24/146 | |||||
Ö 19 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH; hier: Jahresabschluss 2022/23 | 24/163 | |||||
Ö 19.1 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH; hier: Jahresabschluss 2022/23 | 24/163-1 | |||||
Ö 20 | Verzicht auf die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei der Beteiligungsgesellschaft Flugplatz Hildesheim GmbH | 24/173 | |||||
Ö 21 | Mitteilungen | ||||||
Ö 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 23 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
N 24 | Quartalsberichterstattung des Beteiligungsmanagements, hier: Quartal I/2024 | ||||||
N 25 | Projektcontrolling I. Quartal 2024 zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten in Hildesheim | ||||||
N 26 | Grundstücksangelegenheit | ||||||
N 27 | Grundstücksangelegenheit | ||||||
N 28 | Mitteilungen | ||||||
N 29 | Anfragen und Anregungen | ||||||