Stadt Hildesheim

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Auszug - Einführung einer Beherbergungssteuer  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Hi Zukunft Werk.Stadt
Ort: 31134 Hildesheim, Almsstr. 9-10
24/209 Einführung einer Beherbergungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scherbanowitz, Stefan
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Behnel stellte die Vorlage vor.

 

Herr Kriegel erklärte, dass, nach den Gesprächen mit der DEHOGA, die Einführung einer zweckgebundenen Kulturabgabe für die Beherbergungsbetriebe besser sei, als die einer zweckungebundenen Steuer. Diese zweckgebundene Kulturabgabe könnte so zum Beispiel Hildesheim Marketing direkt zugutekommen.

 

Herr Behnel berichtete, dass zahlreiche Gespräche mit der DEHOGA und den Unternehmen geführt worden seien, um die bestmöglichste Situation zu schaffen. Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gebe es in Niedersachsen nicht die Möglichkeit die Verfolgung von steuersäumigen Personen zu ahnden, was zu einem erheblichen Risiko führen würde. Auch die Einführung einer Tourismusabgabe wäre mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden im Vergleich zu der Beherbergungssteuer.

 

Herr Brinkop erklärte, dass Hildesheim mehr biete als Hildesheim Marketing, da viele Gelder in die Kultur Hildesheims fließen würde.

 

 


Beschluss:

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Stadt Hildesheim vom 01.01.2025 (Beherbergungssteuersatzung) wird als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei fünf Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen

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