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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Hi Zukunft Werk.Stadt
Ort: 31134 Hildesheim, Almsstr. 9-10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Betriebsabrechnung 2023 für den Gebührenhaushalt Planung, Bau und Unterhaltung städtischer Friedhöfe  
Enthält Anlagen
24/214  
Ö 5  
Betriebsabrechnung 2023 für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung  
Enthält Anlagen
24/215  
Ö 6  
Förderung des Projekts "Nord.Pol 2.0" in den Jahren 2025 bis 2027 aus vorhandenen Mitteln der kulturellen Projektförderung  
24/190  
Ö 7  
Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2024
Enthält Anlagen
24/182  
Ö 8  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2024  
Enthält Anlagen
24/188  
Ö 9  
Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim  
24/197  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

  1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

  1. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

  1. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

  1. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

        Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,-

        Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,-

        Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,-

        Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,-

        Einsparung Kulturkompass        18.000,-

        Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.

 

 

   
    05.06.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.

 

einstimmig beschlossen

 

   
    17.06.2024 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

2. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

3. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

4. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

5. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

6. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

 Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,- €

 Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,- €

 Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,- €

 Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,- €

 Einsparung Kulturkompass        18.000,- €

 Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

28 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen    

Ö 10  
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, hier: NKAG-Beiträge  
24/135  
Ö 11  
Außerplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Trafostation der Robert-Bosch-Gesamtschule  
24/213  
Ö 12  
Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse  
Enthält Anlagen
24/185  
Ö 13  
Einführung einer Beherbergungssteuer  
Enthält Anlagen
24/209  
Ö 14  
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)  
Enthält Anlagen
24/189  
Ö 15  
Smart City      
Ö 15.1  
Enthält Anlagen
Bericht Smart City      
Ö 15.2  
1. Änderung der Geschäftsordnung des Smart City Boards Hildesheim  
Enthält Anlagen
24/102  
Ö 16  
Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen  
24/221  
Ö 17  
Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Jahresabschluss 2021  
Enthält Anlagen
24/145  
Ö 18  
Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Jahresabschluss 2022  
Enthält Anlagen
24/146  
Ö 19  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH; hier: Jahresabschluss 2022/23  
Enthält Anlagen
24/163  
Ö 19.1  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH; hier: Jahresabschluss 2022/23  
Enthält Anlagen
24/163-1  
Ö 20  
Verzicht auf die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei der Beteiligungsgesellschaft Flugplatz Hildesheim GmbH  
24/173  
Ö 21  
Mitteilungen      
Ö 22  
Anfragen und Anregungen      
N 23     Vertragsangelegenheiten      
N 24     Quartalsberichterstattung des Beteiligungsmanagements, hier: Quartal I/2024      
N 25     Projektcontrolling I. Quartal 2024 zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten in Hildesheim      
N 26     Grundstücksangelegenheit      
N 27     Grundstücksangelegenheit      
N 28     Mitteilungen      
N 29     Anfragen und Anregungen      
               

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