Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS286 „Eichholz“ wird gemäß §2Abs.1BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß §13aBauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem.§3Abs.1BauGB ist durch vierwöchigenAushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
07.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 286 „Eichholz" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
07.03.2012 - Ortsrat Ochtersum
Ö 13 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 286 „Eichholz" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.