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Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Glockensteinfeld soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans ausgeschlossen werden.
Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan hat in der Zeit vom 27.12.2011 bis 23.01.2012 stattgefunden. Dazu sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 20.12.2011 bis 26.01.2012 stattgefunden. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Der Planentwurf ist nun so weit abgestimmt und ausgearbeitet, dass die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanänderungsentwurf (124 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurfsbegründung (58 KB) |