Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/079  

Betreff: Aus- und Umbau der Michaelisstraße;
Freigabe der Haushaltsmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piel, Karl-Heinz
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
07.03.2012 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
07.03.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Abrechnungsplan  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Investitionsprogramms „Nationale Unesco Welterbestätten“ soll auch die Michaelisstraße grundhaft aus- und umgebaut werden. Ziel ist eine bessere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Die Entwurfsplanung wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 25.01.2012 und im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt am 08.02.2012 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.

 

Des Weiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor der Straßenbaumaßnahme die Erneuerung ihrer im Straßenraum verlaufenden Hausanschlussleitungen vorgesehen.

 

In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.

 

Die Michaelisstraße ist ihrer Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als Haupterschließungsstraße einzustufen. Dementsprechend beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand:

 

 

 

 

 

 

Teileinrichtung:                            Beitragsf. Aufwand:              Anteil Anlieger %:              Anteil Anlieger €:

Fahrbahn                                               131.000,-- €                        40 %                                52.400,-- €

Gehwege,

Randstreifen u. Grün                                 427.000,-- €                        60 %                              256.200,-- €

Beleuchtung u. Ober-

flächenentwässerung                                 119.000,-- €                        50 %                                59.500,-- €

Parkflächen                                                 59.000,--                        70 %                                41.300,--

                                                   736.000,-- €                                                          409.400,-- € 

 

Auf die Anlieger entfällt somit ein Anteil von 409.400,-- €  =  55,63 %. 

 

Beitrag pro m² Grundstücksfläche:

 

Grundstücke mit 2 Vollgeschossen                            21,25 €/m²

Grundstücke mit 3 Vollgeschossen                            24,79 €/m²

Grundstücke mit 4 Vollgeschossen                            28,33 €/m²

 

Grundstück mit 2 Vollgeschossen

+ Artzuschlag              für gewerbliche Nutzung              31,87 €/m²

                                            

Die Anlieger werden am 27.02.2012 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme Michaelisstraße einschließlich dem nicht beitragsfähigen Mehraufwand für die Lichtstelen und das LED-Band belaufen sich auf insgesamt 858.000,-- €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme Michaelisstraße werden aus dem Produktkonto 5410100/0960000 freigegeben. Die Maßnahme wird in 2012 kassenwirksam.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Abrechnungsplan

2.      Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abrechnungsplan (182 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (150 KB)      
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