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Im nördlichen Teil des Sondergebiets „Eichholz“ wird eine bauliche Erweiterung des bestehenden Bau- und Gartenmarkts beabsichtigt, die eine Erweiterung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche erfordert.
Die Erweiterung geht unter anderem zu Lasten festgesetzter Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Für die Verringerung dieser Flächen ist ein externer Ausgleich zu schaffen. Für diese geplanten Maßnahmen ist die Änderung eines ca. 1,2 ha großen Teilbereichs des Bebauungsplans erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung:
- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 286 „Eichholz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (115 KB) | ||||
2 | öffentlich | Erweiterung Baumarkt (105 KB) |