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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wöckener gab eine ausführliche Stellungnahme zu dem geplanten Bau von Parkflächen am Nordrand des PSV-Sportgeländes im Zuge eines Erweiterungsbaus der Universität und der geplanten Zu- und Abfahrt zu diesem Parkplatz zur Braunsberger Straße aus Sicht der Gemeinschaft Vernunft und Bürgersinn Marienburger Höhe. Er fragte, ob eine Aufhebung der bisherigen Planung möglich sei.
Herr Dr. Brummer erläuterte, dass Parkplätze für Neubauten dieser Art zwingend vorgeschrieben seien. Es bestehe Baufreiheit, die nur durch gesetzliche Gründe eingeschränkt werden könne. Zu dem beantragten Parkplatzbau habe die Bauordnungsbehörde die Rechtmäßigkeit festgestellt, dadurch könne das Bauvorhaben nicht unterbunden werden.
Frau Dr. Möllring fragte, ob nicht die bisher vorhanden Parkplätze an der PSV-Sportanlage dafür nutzbar seien, die ohnehin kaum genutzt würden.
Herr Dr. Brummer erklärte, dass die PSV-Parkplätze zum Teil vorgehalten werden müssten. Die restlichen Plätze reichten nicht aus, um die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Herr Hollenbach vermutete, dass die Widmung der Parkplätze seinerzeit aufgrund höherer Mitgliederzahlen erfolgte. Tatsächlich seien die Parkplätze nahezu ungenutzt. Er fragte, ob eine Umwidmung geprüft wurde.
Auch Herr Dr. Justus bat um eine rechtliche Überprüfung.
Herr Wüstefeld erläuterte, dass ein Bauantrag auf Verstöße gegen das öffentliche Baurecht zu überprüfen sei. Eine Überprüfung auf bessere Alternativen sei nicht vorgesehen. Der Antragsteller sei hier maßgeblich, daher könne eine Verhinderung der Maßnahme nur über den Antragsteller erfolgen.
Herr Hollenbach erklärte, dass sich der Ausschuss scheinbar einig sei. Daher solle an die Universität appelliert werden, den Bauantrag zu ändern.
Herr Dr. Brummer betonte, dass es umfassende Gespräche mit der Universität gegeben habe und diese sich für die vorliegende Variante entschieden habe.
Herr Kretschmer forderte, die Verwaltung solle keine weiteren Rechtspositionen mit dieser Stoßrichtung schaffen, ohne vorher im Ausschuss darüber beraten zu haben.