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Einige Bäume im Stadtgebiet stellen durch Stamm- oder Kronenschäden eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Bei anderen Bäumen wiederum kommt es durch zunehmendes Wachstum der Wurzeln zu starken Schäden an Straßen- und Fußwegbereichen oder an Kanälen oder sonstigen baulichen Einrichtungen. Teilweise haben Bäume sehr ungünstige Standorte, was bei Abrutschen z. B. von Hängen zu großen Erosionen führt. Abgestorbene Bäume gefährden durch Gefahr des Umfallens oder durch Astwurf die Bürger.
Die genannten Bäume beeinträchtigen im Stadtgebiet die Verkehrssicherheit und müssen gefällt werden. Diese Bäume werden in der vorliegenden Vorlage als „Gefahrenbäume“ genannt. Genannt werden außerdem notwendige Auslichtungshiebe zum Substanzerhalt der Pflanzungen. Die Nachpflanzungen ergeben sich aus den angehängten Tabellen. Die jeweilige Begründung ist den Tabellen zu entnehmen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Fällliste Ochtersum (128 KB) | ||||
2 | öffentlich | Fällliste Moritzberg / Bockfeld (129 KB) | ||||
3 | öffentlich | Fällliste Nordstadt (154 KB) | ||||
4 | öffentlich | Fällliste Stadtmitte / Neustadt (155 KB) |