1.Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans HM32.3 „Bahnhofsplatz“ wird beschlossen.
2.Der Entwurf des Bebauungsplans HM32.3 „Bahnhofsplatz“ ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. (§3Abs.2BauGB)
07.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 8 - geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
1.Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans HM 32.3 „Bahnhofsplatz" wird beschlossen.
2.Der Entwurf des Bebauungsplans HM 32.3 „Bahnhofsplatz" ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung vor bzw. zu Beginn der öffentlichen Auslegung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
07.03.2012 - Ortsrat Stadtmitte/Neustadt
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ortsrat befürwortet grundsätzlich den Beschlussvorschlag
1.Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans HM 32.3 „Bahnhofsplatz" wird beschlossen.
2.Der Entwurf des Bebauungsplans HM 32.3 „Bahnhofsplatz" ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. (§ 3 Abs. 2 BauGB)
und appelliert
-eine frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung vor bzw. zu Beginn der öffentlichen Auslegung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen
und
-den Anregungen der Polizeiinspektion Hildesheim (vorliegende schriftliche Stellungnahme) zu folgen.