Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HN135 „Tofreck Barracks“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
17.09.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HN 135 „Tofreck
Barracks“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen.