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Sachverhalt:
Es heißt die Verwaltung plane für die nahe Zukunft, mit Blick auf die sogenannten „Bahnhofsarkaden“ das Fällen des Baumbestandes am Bahndamm und auf dem Bahnhofsvorplatz. Dem möchten wir aus folgenden Gründen widersprechen:
Es handelt sich um alten, kräftigen Baumbestand. Laut Anmerkungen zum
Bebauungsplan HM 32,1 entsprechen die Robinien am Südrand des Platzes
hinsichtlich ihres Stammumfanges den Kriterien der Satzung zum Schutz von
schützenswerten Landschaftsbestandteilen. Diese Bäume „1:1 zu
ersetzen“, wie es weiter heißt, dürfte schwer fallen. Wir gehen hier sehr
leichtfertig mit unserem Naturerbe um. Auf jedem Fall trägt der gegenwärtige
Baumbestand dazu bei, den Platz zu beleben. Den Bäumen am Bahndamm kommt noch
dazu die Schutzfunktion vor Lärmemissionen durch den Bahnverkehr zu.
Ist es schon problematisch, den Jahrzehnte alten Baumbestand für ein Einkaufszentrum zu opfern, so sollten wir auf keinen Fall Hand an die Bäume legen, bevor nicht der noch ausstehende Bauplan des Investors von allen Instanzen genehmigt ist. Wir laufen sonst Gefahr wertvollen Baumbestand ohne Not und ohne Ersetzbarkeit zu verlieren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf unumkehrbare Maßnahmen am Bahnhofsareal zu verzichten, solange nicht abschließend über den Bauantrag entschieden wurde. Dies betrifft sowohl das Fällen von Bäumen als auch den Abriss von Gebäuden.