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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Warnecke teilt mit, dass die Besonderheit des zukünftigen Zuckerhutgebäudes ein
Abweichen von den Bestandvorschriften erfordert. Dabei sind insbesondere
ordnungrechtliche Regelungen (Brandschutz, Abstandsvorschriften) und Aspekte
der Denkmalpflege in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Zur Nachfrage von
Herrn Kretschmer, wann der Bauantrag der Kaiserhausstiftung genehmigt werden
kann, informierte Herr Kretschmer, dass dieses nach dem Satzungsbeschluss im
Dezember möglich wird. Herr Jung und Herr Kretschmer hinterfragen den Zeitplan
und die Rekonstruktion der Fassade des Pfeilerhauses. Herr Dr. Brummer
berichtet, dass der Architekt mit der Verlegung der Kanäle im Mai beginnt, die
Bodenplatte soll im Juni gegossen werden, der Aufbau erfolge im September 2008.
Die Fertigstellung ist 2010 vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Fassade des
angrenzenden Hauses an die historische Vorgabe anzupassen. Der Zuckerhut selbst
muß wegen der Statik an der Fassade des angrenzenden Hauses verankert werden.
Herr Räbiger regt an, Informationen zum Zuckerhut und dem Pfeilerhaus in einem
der angrenzenden Geschäfte während der Bauphase auszustellen.
Beschluss:
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans HM 80 „Nördlicher
Andreasplatz“ wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.