Stadt Hildesheim

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Vorlage - 08/265  

Betreff: Entwurf eines Luftreinhalte- und Aktionsplans Hildesheim
Vorstellung der Ergebnisse der modellgestützten Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen in Hildesheim durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Gerlach, Ansgar
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten / Abfall Bearbeiter/-in: Thiede, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
17.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr (offen)   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Messung von Luftschadstoffen an der Verkehrmessstation Schuhstraße hat für den Messzeitraum 2005 wie in vielen anderen deutschen Städten eine deutliche Überschreitung des Grenzwertes für Feinstaub (PM 10) mit 39 registrierten Tagen, an denen der zulässige Tagesgrenzwert von 50µg/m3 überschritten wurde, ergeben. Auch der ab 1. Januar 2010 geltende Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 wurde mit 47 µg/m3 in Hildesheim deutlich überschritten.

 

Die Überschreitung des Grenzwertes für Feinstaub und des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid löste in 2005 in der Folge die Verpflichtung der zuständigen Behörde (in Niedersachsen seit dem 01.04.07 die zuständigen Kommunen) aus einen sog. „Luftreinhalte- und Aktionsplan“ vorzulegen.

 

Mit dem Luftreinhalte- und Aktionsplan soll die möglichst kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub und des ab dem 1. Januar 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid gewährleistet werden.

 

Die Belastungen im Stadtgebiet werden üblicherweise über sog. „Modell-“ oder „Screening-“ Rechnungen hochgerechnet. In die Rechnungen gehen zahlreiche Daten ein, wie Windrichtung, Fahrbahnbeläge, Höhe der an die Straßen angrenzenden Gebäude, Zusammensetzung des Verkehrs , Stauverhalten. usw.

 

Das Ergebnis dieser Modellrechnung, welche vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zuständigkeitshalber erarbeitet wurde, wird in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Die Ergebnisse zur Ermittlung Ist-Zustands im Überblick:

 

Feinstaub (PM10):

 

Stickstoffdioxid (NO2):

 

 

 

 

Das wichtigste Ergebnis der Modellrechnung für Hildesheim lautet, dass die Stadt Hildesheim aufgrund der hohen Verkehrsströme und der Struktur des Hauptstraßennetzes, insbesondere der beiden Innersteüberquerungen, keine flächenhafte, sondern punktuelle (Kaiserstraße und Schuhstraße) Probleme hinsichtlich der Überschreitung von Grenzwerten hat.

 

§ 47 BImSchG in Verbindung mit der 22. BImSchV legt für den Fall, dass an einer Messstation die über ein Jahr gemessenen Tagesgrenzwerte oder der Jahresmittelwert für Feinstaub überschritten wurde, der zuständigen Behörde (in diesem Fall der Stadt Hildesheim) auf, dass zur Minimierung der Überschreitung der Grenzwerte ein sog. Aktionsplan aufgestellt werden muss. Dieser wird  üblicherweise mit einem mittel- bis langfristig wirkenden Luftreinhalteplan zur Minimierung von Schadstoffen, für die Grenzwerte, die erst in Zukunft in Kraft treten, kombiniert.

 

Aufgrund der bisher nicht vorhandenen Erfahrung mit diesem Instrument und des großen Zeitdrucks wurde das Büro PGT aus Hannover mit der Ermittlung von Maßnahmen zur Senkung von PM 10 und NOX – Belastung seitens der Stadt Hildesheim beauftragt.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens des Büros PGT sollen in der nächsten Ausschusssitzung  mit einem Entwurf für einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für Hildesheim vorgestellt werden.

 

 

Der Ausschuss wird gebeten, die Ergebnisse der modellgestützten Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen in der Stadt Hildesheim zur Kenntnis zu nehmen.

Anlage/n:

 

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