Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 08/252  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E "Schratwanne"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sedlmayer, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: El Bast, Evelin
Beratungsfolge:
Ortsrat Itzum-Marienburg Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsrates Itzum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
17.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich  
2. Änderung IZ 197 E s/w  
2. Änderung IZ 197 E farbig  
Begründung zur 2. Änderung IZ 197 E  
Bebauungsentwurf  
Schalltechnisches Gutachten zum Bauleitplanverfahren  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch die zunehmende Nutzung des Platzes vor der Heinrich-Engelke-Halle als Veranstaltungsort verlor der bestehende Festplatz zunehmend seine ursprüngliche Bedeutung. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 der Stadt Hildesheim sieht hier Potenzial für die Innenentwicklung und hat konkret das Ziel formuliert auf dieser Fläche betreutes Wohnen für Senioren anzubieten. Der Festplatz soll somit einer neuen Funktion zugeführt und bebaut werden.

 

Im Jahr 2007 wurde ein kombinierter Architekten und Investorenwettbewerb zur Bebauung und Veräußerung der Fläche ausgelobt. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs ist Grundlage für die Konzeption dieser Bebauungsplanänderung.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ hat das Ziel, hier die Errichtung eines Gebäudekomplexes für zielgruppenorientiertes Wohnen zu ermöglichen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung, das integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 und den Siegerentwurf des Wettbewerbs bedeutet das hier altengerechtes bzw. betreutes Wohnen. Städtebaulich entsteht damit eine Ergänzung und Abrundung des bestehenden Stadtteils.

 

Die in dieser Bebauungsplanänderung festgesetzten „zulässigen Grundflächen“ betragen in ihrer Summe weniger als 20.000 m². Zur Beschleunigung des Verfahrens wird daher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung kann daher abgesehen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ wird einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Begründung

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Geltungsbereich

2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ s/w

2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ farbig

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E

Bebauungsentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E

Schalltechnisches Gutachten zum Bauleitplanverfahren

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Geltungsbereich (66 KB)      
Anlage 4 2 öffentlich 2. Änderung IZ 197 E s/w (1114 KB)      
Anlage 5 3 öffentlich 2. Änderung IZ 197 E farbig (1109 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich Begründung zur 2. Änderung IZ 197 E (82 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Bebauungsentwurf (473 KB)      
Anlage 1 6 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zum Bauleitplanverfahren (3892 KB)      
Seitenanfang