|
|
Sachverhalt:
Das im Gewerbegebiet am Lerchenkamp ansässige Kirchenkreisamt – Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheimer Land – benötigt aufgrund der Zusammenlegung mehrerer Verwaltungsbereiche weitere Büroflächen und Versammlungsräume an seinem Standort an der Gropiusstraße.
Da die Möglichkeiten im denkmalgeschützten Ensemble der ehemaligen Kasernengebäude zu sehr begrenzt sind, wird vom Eigentümer angestrebt, das Gebäude nach Osten um ein Veranstaltungsgebäude zu erweitern. Dabei soll auch die öffentliche Verkehrsfläche neu gestaltet werden.
Um das Bauvorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine förmliche Bebauungsplanänderung erforderlich, die im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchgeführt werden kann, da die Planung einer Nachverdichtung dient und die Grundfläche unter 20.000 m² liegt.
Ziel und Zweck der Planung:
- Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes um ein Veranstaltungsgebäude
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HN 135 „Tofreck Barracks“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
|
| erläutert |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
|
| erläutert |
|
|
Anlage/n:
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans HN 135 als pdf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich 1.Änderung HN 135 (54 KB) |